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Die 1%-Regelung für Selbstständige in Deutschland: So wird der geldwerte Vorteil Ihres Firmenwagens berechnet!

Ein detaillierter Leitfaden zur pauschalen Versteuerung der privaten Firmenwagennutzung, inklusive Rechenbeispielen und Sonderfällen.

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Als Selbstständiger in Deutschland, der einen Firmenwagen auch privat nutzt, stehen Sie vor der Wahl, wie dieser geldwerte Vorteil versteuert wird. Eine gängige Methode ist die sogenannte 1%-Regelung. Diese pauschale Methode vereinfacht die Abrechnung erheblich, da kein detailliertes Fahrtenbuch geführt werden muss. Doch wie genau funktioniert die Berechnung und wann ist sie sinnvoll? Dieser Beitrag führt Sie durch alle relevanten Aspekte.

Wichtige Erkenntnisse auf einen Blick

  • Pauschale Berechnung: Die 1%-Regelung ermittelt den privaten Nutzungsanteil pauschal mit 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs pro Monat.
  • Zusatz für Arbeitsweg: Für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte kommen zusätzlich 0,03% des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer und Monat hinzu.
  • Voraussetzungen: Das Fahrzeug muss zum Betriebsvermögen gehören und zu mehr als 50% betrieblich genutzt werden.

Das Fundament der 1%-Regelung: Was Sie wissen müssen

Die 1%-Regelung, auch Listenpreismethode genannt, ist eine Methode zur pauschalen Ermittlung des geldwerten Vorteils für die private Nutzung eines betrieblichen Kraftfahrzeugs. Dieser geldwerte Vorteil wird Ihrem Gewinn hinzugerechnet und erhöht somit Ihre Steuerlast. Die Regelung ist in § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG (Einkommensteuergesetz) verankert.

Die Basis: Der Bruttolistenpreis

Die Grundlage für die Berechnung ist stets der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs zum Zeitpunkt der Erstzulassung in Deutschland. Dies ist die unverbindliche Preisempfehlung des Herstellers, auf volle 100 Euro abgerundet. Hierzu zählen auch Kosten für werkseitig eingebaute Sonderausstattungen (z.B. Navigationssystem, spezielle Lackierung). Rabatte, die Sie beim Kauf erhalten haben, oder der tatsächliche Kaufpreis spielen für die 1%-Regelung keine Rolle. Auch bei Gebrauchtwagen wird der ursprüngliche Neuwagen-Listenpreis herangezogen.

Schema zur Entscheidung zwischen 1%-Regel und Fahrtenbuch

Entscheidungshilfe: 1%-Regelung oder Fahrtenbuch

Schritt-für-Schritt-Berechnung des geldwerten Vorteils

Die Berechnung des monatlich zu versteuernden geldwerten Vorteils setzt sich aus zwei Hauptkomponenten zusammen:

1. Pauschale für private Fahrten

Für die private Nutzung des Firmenwagens wird monatlich 1% des Bruttolistenpreises angesetzt. Dieser Betrag wird als fiktive Betriebseinnahme behandelt.

Die Formel lautet:

\[ \text{Monatlicher geldwerter Vorteil (Privatnutzung)} = 0.01 \times \text{Bruttolistenpreis (abgerundet auf volle 100 €)} \]

Beispiel: Beträgt der Bruttolistenpreis eines Fahrzeugs 45.550 €, wird dieser auf 45.500 € abgerundet. Der geldwerte Vorteil für die reine Privatnutzung wäre dann 1% von 45.500 € = 455 € pro Monat.

2. Zuschlag für Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebsstätte

Nutzen Sie den Firmenwagen auch für Fahrten zwischen Ihrer Wohnung und Ihrer ersten Betriebsstätte (Ihrem regelmäßigen Arbeitsort als Selbstständiger), kommt ein weiterer Betrag hinzu. Hierfür werden monatlich 0,03% des Bruttolistenpreises pro einfachem Entfernungskilometer angesetzt.

Die Formel hierfür ist:

\[ \text{Monatlicher geldwerter Vorteil (Wohnung-Betriebsstätte)} = 0.0003 \times \text{Bruttolistenpreis (abgerundet)} \times \text{Entfernungskilometer (einfache Strecke)} \]

Beispiel: Bei einem Bruttolistenpreis von 45.500 € und einer einfachen Entfernung von 20 km zur Betriebsstätte ergibt sich: 0,03% von 45.500 € = 13,65 €. Dieser Betrag wird mit den 20 km multipliziert: 13,65 €/km * 20 km = 273 € pro Monat.

3. Gesamter monatlicher geldwerter Vorteil

Der gesamte monatliche geldwerte Vorteil ist die Summe aus der Pauschale für Privatfahrten und dem Zuschlag für Fahrten zur Betriebsstätte.

Im Beispiel: 455 € (Privatnutzung) + 273 € (Fahrten Wohnung-Betriebsstätte) = 728 € monatlich.

Dieser Betrag von 728 € wird als Nutzungsentnahme den Betriebseinnahmen hinzugerechnet und erhöht so den zu versteuernden Gewinn.


Sonderregelungen für Elektro- und Hybridfahrzeuge

Um die Elektromobilität zu fördern, gibt es steuerliche Vergünstigungen bei der privaten Nutzung von Elektro- und bestimmten Hybridfahrzeugen, die als Firmenwagen eingesetzt werden. Diese Vergünstigungen wirken sich auf die Berechnung des geldwerten Vorteils aus:

  • Reine Elektrofahrzeuge (ohne CO2-Emissionen):
    • Bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031:
      • Liegt der Bruttolistenpreis nicht über 70.000 € (bis 31.12.2023: 60.000€), wird nur 0,25% des Bruttolistenpreises als monatlicher geldwerter Vorteil für die Privatnutzung angesetzt. Für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sind es entsprechend 0,0075% des Bruttolistenpreises pro Entfernungskilometer. \[ \text{Geldwerter Vorteil (privat, E-Auto ≤ 70.000 €)} = 0.0025 \times \text{Bruttolistenpreis} \] \[ \text{Geldwerter Vorteil (Wohnung-Betrieb, E-Auto ≤ 70.000 €)} = 0.000075 \times \text{Bruttolistenpreis} \times \text{Entfernungskilometer} \]
      • Liegt der Bruttolistenpreis über 70.000 €, wird 0,5% des Bruttolistenpreises angesetzt (bzw. 0,015% für Fahrten Wohnung-Betriebsstätte).
  • Extern aufladbare Hybridfahrzeuge (Plug-in-Hybride):
    • Bei Anschaffung nach dem 31. Dezember 2018 und vor dem 1. Januar 2031:
      • Erfüllen die Fahrzeuge bestimmte Kriterien (CO2-Ausstoß von höchstens 50g/km oder Mindestreichweite rein elektrisch von 60 km, ab 2025: 80 km), wird 0,5% des Bruttolistenpreises als monatlicher geldwerter Vorteil angesetzt. Für Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte sind es 0,015%.

Die Bundesregierung plant, die Bruttolistenpreisgrenze für die 0,25-Prozent-Regelung bei reinen Elektroautos möglicherweise weiter anzuheben, beispielsweise von 70.000 Euro auf 95.000 Euro. Es ist wichtig, die aktuellen gesetzlichen Regelungen zum Zeitpunkt der Anschaffung zu prüfen.

Beispielrechnung der 1-Prozent-Regelung

Beispielhafte Darstellung einer Berechnung zur 1%-Regelung.


Voraussetzungen für die Anwendung der 1%-Regelung

Nicht jeder Selbstständige kann die 1%-Regelung einfach anwenden. Folgende Bedingungen müssen erfüllt sein:

  • Zuordnung zum Betriebsvermögen: Das Fahrzeug muss dem Betriebsvermögen zugeordnet sein. Dies ist zwingend der Fall, wenn die betriebliche Nutzung mehr als 50% beträgt (notwendiges Betriebsvermögen). Liegt die betriebliche Nutzung zwischen 10% und 50%, kann das Fahrzeug als gewillkürtes Betriebsvermögen behandelt werden; hier ist die 1%-Regelung jedoch nur anwendbar, wenn die betriebliche Nutzung über 50% nachgewiesen wird oder glaubhaft gemacht werden kann. Bei unter 10% betrieblicher Nutzung zählt das Fahrzeug zum Privatvermögen.
  • Überwiegend betriebliche Nutzung: Die 1%-Regelung darf nur angewendet werden, wenn der Firmenwagen zu mehr als 50% betrieblich genutzt wird. Kann dies nicht nachgewiesen oder glaubhaft gemacht werden, ist die private Nutzung anhand der Fahrtenbuchmethode oder durch Schätzung zu ermitteln.

Auswirkungen auf Betriebsausgaben und Gewinn

Wird die 1%-Regelung angewendet, können sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem Fahrzeug anfallen (z.B. Abschreibung, Kraftstoff, Versicherung, Steuern, Reparaturen, Wartung), in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Der ermittelte geldwerte Vorteil wird dann als fiktive Einnahme dem Gewinn wieder hinzugerechnet. Zahlungen, die der Selbstständige für die private Nutzung an sein Unternehmen leistet (Nutzungsentgelte), können den zu versteuernden geldwerten Vorteil mindern.


Die Komponenten der 1%-Regelung im Überblick

Die folgende Mindmap visualisiert die zentralen Elemente und Berechnungsschritte der 1%-Regelung für Selbstständige in Deutschland, um ein klares Verständnis der Zusammenhänge zu ermöglichen.

mindmap root["1%-Regelung für Selbstständige"] id1["Berechnungsgrundlage"] id1a["Bruttolistenpreis (BLP)"] id1a1["Neuwert des Fahrzeugs"] id1a2["Inkl. Sonderausstattung"] id1a3["Abgerundet auf volle 100 €"] id1a4["Unabhängig von Kaufpreis/Rabatten"] id2["Geldwerter Vorteil (monatlich)"] id2a["Private Fahrten"] id2a1["1% des BLP"] id2b["Fahrten Wohnung - Betriebsstätte"] id2b1["0,03% des BLP pro Entfernungskilometer (einfach)"] id3["Sonderregelungen"] id3a["Elektrofahrzeuge (rein elektrisch)"] id3a1["0,25% des BLP (bis 70.000 € BLP)"] id3a2["0,5% des BLP (über 70.000 € BLP)"] id3a3["Pendelfahrten: 0,0075% bzw. 0,015%"] id3b["Plug-in-Hybridfahrzeuge"] id3b1["0,5% des BLP (unter bestimmten Bedingungen)"] id3b2["Pendelfahrten: 0,015%"] id4["Voraussetzungen"] id4a["Zuordnung zum Betriebsvermögen"] id4b["Betriebliche Nutzung > 50%"] id5["Alternative Methode"] id5a["Fahrtenbuch"] id5a1["Genaue Erfassung aller Fahrten"] id5a2["Vorteilhaft bei geringer Privatnutzung"] id6["Steuerliche Auswirkung"] id6a["Erhöhung des zu versteuernden Gewinns"] id6b["Voller Abzug der Kfz-Kosten als Betriebsausgaben"]

Alternative: Das Fahrtenbuch

Die Alternative zur pauschalen 1%-Regelung ist das Führen eines detaillierten Fahrtenbuchs. Hierbei werden alle Fahrten – sowohl betriebliche als auch private – exakt dokumentiert. Der zu versteuernde Privatanteil wird dann auf Basis der tatsächlich gefahrenen privaten Kilometer im Verhältnis zu den Gesamtkilometern und den tatsächlichen Gesamtkosten des Fahrzeugs ermittelt.

Wann lohnt sich ein Fahrtenbuch?

  • Bei geringem Anteil an Privatfahrten.
  • Wenn der Bruttolistenpreis des Fahrzeugs sehr hoch ist (und somit auch der 1%-Wert).
  • Bei einem bereits älteren, abgeschriebenen Fahrzeug mit geringen laufenden Kosten.
  • Wenn die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte selten oder gar nicht mit dem Firmenwagen erfolgen.

Das Führen eines Fahrtenbuchs ist jedoch mit erheblichem administrativem Aufwand verbunden und muss sehr sorgfältig und lückenlos erfolgen, da es vom Finanzamt streng geprüft wird. Fehler können zur Nichtanerkennung und zur nachträglichen Anwendung der 1%-Regelung führen.


Vergleichsfaktoren: 1%-Regelung vs. Fahrtenbuch

Die Entscheidung zwischen der 1%-Regelung und dem Führen eines Fahrtenbuchs hängt von verschiedenen individuellen Faktoren ab. Das folgende Diagramm stellt einige dieser Faktoren gegenüber und zeigt, welche Methode unter bestimmten Umständen attraktiver sein könnte. Die Werte sind auf einer Skala von 1 (wenig attraktiv/relevant) bis 10 (sehr attraktiv/relevant) für die jeweilige Methode dargestellt.

Interpretation des Diagramms:

  • Private Nutzungshäufigkeit: Die 1%-Regelung ist attraktiver (Wert 8), wenn das Fahrzeug häufig privat genutzt wird. Das Fahrtenbuch ist bei seltener Privatnutzung vorteilhafter (Wert 3 für 1%-Regelung, impliziert hohen Wert für Fahrtenbuch).
  • Entfernung Wohnung-Betrieb: Lange Pendelstrecken machen die 1%-Regelung unattraktiver (Wert 3), da der Zuschlag steigt. Hier kann das Fahrtenbuch punkten (Wert 8 für Fahrtenbuch).
  • Verwaltungsaufwand: Die 1%-Regelung bedeutet sehr geringen Aufwand (Wert 9). Das Fahrtenbuch ist sehr aufwendig (Wert 2 für Fahrtenbuch).
  • Bruttolistenpreis (Auswirkung): Ein hoher Listenpreis führt bei der 1%-Regelung zu einem hohen geldwerten Vorteil (Wert 4, d.h. potenziell nachteilig). Das Fahrtenbuch kann hier genauer und günstiger sein (Wert 7 für Fahrtenbuch).
  • Attraktivität für E-Autos: Beide Methoden profitieren von E-Auto-Vergünstigungen. Die 1%-Regelung bietet eine einfache pauschale Begünstigung (Wert 7). Das Fahrtenbuch erlaubt ebenfalls die Nutzung der Vorteile, aber auf Basis der tatsächlichen Kosten (Wert 6, da der Pauschalvorteil oft schon sehr gut ist).

Zusammenfassende Tabelle zur Berechnung

Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Berechnungsschritte für die 1%-Regelung (Standardfall und E-Auto) übersichtlich zusammen:

Komponente Standardfahrzeug (Benzin/Diesel) Reines Elektrofahrzeug (BLP ≤ 70.000 €)
Basis Bruttolistenpreis (BLP) zum Zeitpunkt der Erstzulassung, inkl. Sonderausstattung, abgerundet auf volle 100 €
Private Nutzung (monatlich) 1 % des BLP 0,25 % des BLP
Fahrten Wohnung-Betriebsstätte (monatlich) 0,03 % des BLP pro Entfernungskilometer (einfach) 0,0075 % des BLP pro Entfernungskilometer (einfach)
Beispiel: BLP 40.000 €, 20 km einfache Entfernung Privat: 400 €
Pendeln: 0,03% * 40.000 € * 20 km = 12 € * 20 km = 240 €
Gesamt: 640 €
Privat: 100 €
Pendeln: 0,0075% * 40.000 € * 20 km = 3 € * 20 km = 60 €
Gesamt: 160 €

Video-Erklärung: Die 1%-Regelung im Detail

Für ein tiefergehendes Verständnis der 1%-Regelung, ihrer Vorteile, Nachteile und wann sie sich für Sie als Selbstständiger lohnen kann, empfehlen wir das folgende Video. Es erläutert die Grundlagen und gibt praktische Tipps zur Anwendung.

Das Video "Die 1-Prozent-Regel erklärt I Firmenwagen - Lohnt sich das? I BR" bietet eine verständliche Einführung in die Thematik.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was genau ist der Bruttolistenpreis und wo finde ich ihn?
Was passiert, wenn ich den Firmenwagen zu weniger als 50% betrieblich nutze?
Wann ist die Fahrtenbuchmethode vorteilhafter als die 1%-Regelung?
Gilt die 1%-Regelung auch für gebraucht gekaufte Firmenwagen?
Kann ich während des Jahres zwischen der 1%-Regelung und dem Fahrtenbuch wechseln?

Empfohlene weiterführende Suchanfragen


Referenzen


Last updated May 16, 2025
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