Cum-Cum-Geschäfte: Ein tiefer Einblick in die steuerlich umstrittenen Aktientransaktionen
Verständnis der Mechanismen, Auswirkungen und Abgrenzung zu Cum-Ex
Wesentliche Einblicke in Cum-Cum-Geschäfte
- Definition und Ziel: Cum-Cum-Geschäfte sind Wertpapiertransaktionen, die darauf abzielen, die Steuerlast auf Dividendenausschüttungen zu minimieren, insbesondere durch die kurzfristige Übertragung von Aktien rund um den Dividendenstichtag.
- Rechtliche Grauzone: Obwohl Cum-Cum-Geschäfte im Gegensatz zu Cum-Ex-Geschäften nicht per se illegal waren, bewegen sie sich oft in einer rechtlichen Grauzone und werden als aggressive Steuervermeidung angesehen. Die Gesetzgebung hat hierauf reagiert, um Missbrauch einzudämmen.
- Steuerschaden: Diese Transaktionen haben dem deutschen Staat erhebliche Steuereinnahmen entzogen, mit Schätzungen von mindestens fünf Milliarden Euro allein aus Cum-Cum-Geschäften seit 2011.
Cum-Cum-Geschäfte sind ein komplexes Thema im Bereich des Finanzwesens und des Steuerrechts, das in den letzten Jahren viel Aufmerksamkeit erregt hat. Sie stehen oft im Schatten der noch bekannteren Cum-Ex-Geschäfte, die als massiver Steuerbetrug eingestuft werden. Doch auch Cum-Cum-Geschäfte haben dem Staat erhebliche Steuereinnahmen gekostet und werfen Fragen zur Ethik und Legalität bestimmter Finanzpraktiken auf.
Die Grundlagen von Cum-Cum-Geschäften
Was verbirgt sich hinter dem Begriff?
Der Begriff "Cum-Cum" leitet sich vom lateinischen "cum" ab, was "mit" bedeutet. Es bezeichnet Wertpapiertransaktionen, bei denen die Aktien "mit" dem Anspruch auf Dividendenzahlung gehandelt werden. Im Kern handelt es sich um eine Form des Dividendenstrippings. Ziel ist es, die Steuerlast auf Dividenden durch die Ausnutzung unterschiedlicher Steuersätze oder Anrechnungsregelungen für inländische und ausländische Investoren zu minimieren.
Bei Cum-Cum-Geschäften wird die Aktie kurz vor dem Dividendenstichtag von einem ausländischen, steuerpflichtigen Eigentümer auf einen inländischen, steuerbegünstigten Investor übertragen. Dieser inländische Investor vereinnahmt die Dividende, für die er aufgrund seiner Steuerprivilegien (z.B. als Bank oder Fonds) keine Kapitalertragsteuer zahlen oder diese anrechnen lassen kann. Kurz nach der Dividendenausschüttung wird die Aktie dann "ex Dividende" (ohne Dividendenanspruch) an den ursprünglichen ausländischen Eigentümer zurückverkauft, oft zu einem niedrigeren Preis, da der Dividendenanspruch entfallen ist. Der erzielte Steuervorteil wird anschließend zwischen den beteiligten Parteien aufgeteilt.
Schematische Darstellung eines Cum-Cum-Geschäfts
Ablauf eines typischen Cum-Cum-Geschäfts
- Identifizierung des ausländischen Investors: Ein ausländischer Aktionär, der in Deutschland auf Dividenden Kapitalertragsteuer zahlen müsste, sucht nach einer Möglichkeit, diese Steuer zu umgehen.
- Kurzfristiger Verkauf "Cum Dividende": Der ausländische Investor verkauft seine Aktien kurz vor dem Dividendenstichtag an einen inländischen Investor (z.B. eine Bank oder einen Fonds), der in Bezug auf Dividendensteuerbegünstigungen hat.
- Dividendenvereinnahmung durch inländischen Investor: Der inländische Investor hält die Aktien über den Dividendenstichtag und erhält die Dividende. Da er steuerbegünstigt ist, kann er die anfallende Kapitalertragsteuer entweder vollständig anrechnen lassen oder ist von ihr befreit.
- Rückkauf "Ex Dividende": Unmittelbar nach der Dividendenausschüttung kauft der ausländische Investor die Aktien vom inländischen Investor zurück. Der Preis der Aktien ist zu diesem Zeitpunkt in der Regel um den Wert der Dividende reduziert, da sie nun "ex Dividende" gehandelt werden.
- Aufteilung des Steuervorteils: Der durch die Transaktion erzielte Steuervorteil (die gesparte Kapitalertragsteuer) wird zwischen dem ausländischen und dem inländischen Investor aufgeteilt.
Diese Geschäfte sind bewusst komplex gestaltet, um die Spuren zu verwischen und eine Nachvollziehbarkeit für die Finanzbehörden zu erschweren. Dies erklärt auch die Schwierigkeit bei der Aufarbeitung und die jahrelange unklare Rechtslage.
Cum-Cum vs. Cum-Ex: Eine entscheidende Abgrenzung
Unterschiede in Funktionsweise und Legalität
Obwohl Cum-Cum- und Cum-Ex-Geschäfte oft in einem Atemzug genannt werden und ähnliche Ziele verfolgen (Steuerersparnis bei Dividenden), unterscheiden sie sich in ihrer Funktionsweise und vor allem in ihrer rechtlichen Bewertung fundamental. Beide nutzen das Konzept des "Dividendenstrippings", also der Verschiebung des Dividendenanspruchs rund um den Stichtag.
Cum-Ex-Geschäfte: Der Betrugsfall
Cum-Ex-Geschäfte sind nach aktueller Rechtsprechung klar als illegaler Steuerbetrug eingestuft. Hierbei wurde die Kapitalertragsteuer auf Dividendenerlöse mehrfach vom Staat erstattet, obwohl sie nur einmal (oder gar nicht) abgeführt wurde. Der Schlüsselmechanismus bei Cum-Ex waren sogenannte Leerverkäufe. Aktien wurden kurz vor dem Dividendenstichtag "mit Dividende" (cum) verkauft und gleichzeitig "ohne Dividende" (ex) zurückgekauft, wobei der Besitz der Aktien nur für Sekundenbruchteile wechselte. Durch die undurchsichtige und schnelle Abwicklung dieser Geschäfte erhielten mehrere Parteien (Verkäufer und Käufer) Bescheinigungen über die Abführung der Kapitalertragsteuer, die sie dann zur Erstattung einreichten. Der Staat erstattete somit Steuern, die er nie erhalten hatte, oder erstattete sie mehrfach. Der geschätzte Schaden durch Cum-Ex-Geschäfte beträgt mindestens 10 Milliarden Euro in Deutschland.
Video: Wie der Cum-Ex-Steuerskandal abgelaufen ist – einfach erklärt
Cum-Cum-Geschäfte: Die Grauzone der Steuervermeidung
Im Gegensatz zu Cum-Ex-Geschäften, bei denen es um die mehrfache Erstattung einer nur einmal gezahlten Steuer ging, zielten Cum-Cum-Geschäfte auf die einmalige Ersparnis oder Anrechnung von Steuern ab. Hierbei wurde kein Leerverkauf getätigt. Stattdessen wurden die Aktien kurzfristig von einem ausländischen, nicht anrechnungsberechtigten Investor an einen inländischen, anrechnungsberechtigten Investor übertragen. Dieser inländische Investor konnte die Kapitalertragsteuer anrechnen lassen oder war von ihr befreit, während der ausländische Investor dies nicht konnte. Der Steuervorteil entstand also aus der Nutzung unterschiedlicher steuerlicher Behandlungen. Lange Zeit wurden Cum-Cum-Geschäfte von den beteiligten Banken und Investoren als legale Ausnutzung von Gesetzeslücken verteidigt, und Gerichte bestätigten diese Auffassung teilweise. Erst später wurden diese Geschäfte als Gestaltungsmissbrauch eingestuft und durch Gesetzesänderungen unattraktiv gemacht. Der geschätzte Schaden durch Cum-Cum-Geschäfte in Deutschland beläuft sich auf mindestens 5 Milliarden Euro.
Vergleichende Analyse der Skandale
Um die Unterschiede und Gemeinsamkeiten dieser komplexen Finanzphänomene besser zu verstehen, betrachten wir die Kernmerkmale im direkten Vergleich:
| Merkmal | Cum-Ex-Geschäfte | Cum-Cum-Geschäfte |
|---|---|---|
| Grundidee | Mehrfache Erstattung einer einmal gezahlten Steuer. | Minimierung der Steuerlast durch Nutzung unterschiedlicher Anrechnungsregelungen. |
| Beteiligte Akteure | Banken, Investoren, Anwälte, Leerverkäufer. | Ausländische und inländische Investoren (oft Banken). |
| Schlüsselmechanismus | Leerverkäufe und schnelle Transaktionen, um multiple Steuerbescheinigungen zu generieren. | Kurzfristige Übertragung von Aktien vor dem Dividendenstichtag zur Ausnutzung von Steuerprivilegien. |
| Legalität (aktuelle Einschätzung) | Klar illegaler Steuerbetrug. | Ursprünglich als legale Steueroptimierung angesehen, später als Gestaltungsmissbrauch eingestuft. |
| Steuerschaden (Deutschland) | Mindestens 10 Milliarden Euro. | Mindestens 5 Milliarden Euro. |
| Ziel | Ungerechtfertigte Erstattungen. | Reduzierung der effektiven Steuerlast auf Dividenden. |
Der globale Schaden durch Cum-Ex, Cum-Cum und vergleichbare Betrugssysteme wird auf mindestens 150 Milliarden Euro geschätzt, was die immense Tragweite dieser Praktiken verdeutlicht.
Auswirkungen und rechtliche Aufarbeitung
Die Konsequenzen für Staat und Wirtschaft
Die finanziellen Auswirkungen von Cum-Cum-Geschäften auf die Staatseinnahmen sind erheblich. Sie haben zu einem Verlust von Steuereinnahmen in Milliardenhöhe geführt, die an anderer Stelle im Staatshaushalt fehlen. Dies hat nicht nur fiskalische Auswirkungen, sondern untergräbt auch das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Fairness des Steuersystems und die Integrität der Finanzmärkte.
Cum-Cum-Deals: Der große Betrug mit Aktiendeals
Die Reaktion des Staates und der Justiz
Die deutschen Steuerbehörden und der Gesetzgeber haben auf die Cum-Cum-Geschäfte reagiert. Bereits im Jahr 2012 wurden die rechtlichen Rahmenbedingungen geändert, um Cum-Ex-Geschäfte zu unterbinden. Bezüglich Cum-Cum-Geschäften hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) ein neues Schreiben erlassen, das die steuerliche Behandlung dieser Geschäfte klarstellt. Dabei liegt ein besonderer Fokus auf dem Übergang des wirtschaftlichen Eigentums und dem Gestaltungsmissbrauch. Es wurden Anforderungen an die Mindesthaltefrist und die tatsächliche wirtschaftliche Eigentümerschaft verschärft, um sicherzustellen, dass Steueranrechnungen nur in legitimen Fällen erfolgen.
Der Bundesfinanzhof hat im August 2015 die steuerliche Freistellung bei Cum-Cum-Deals als nicht rechtens bezeichnet, insbesondere unter Verweis auf Paragraf 42 der Abgabenordnung, der den Missbrauch von Steuergestaltungen behandelt. Die Gerichte haben klargestellt, dass der ausschließliche Zweck dieser Geschäfte, die Kapitalertragsteuer in Deutschland zu sparen, steuerlich nicht anerkannt wird.
Die Aufarbeitung der Cum-Cum- und Cum-Ex-Skandale ist ein langwieriger Prozess, der noch immer andauert. Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte ermitteln. Es gibt Forderungen nach mehr Personal in der Strafverfolgung und einer zentralen bundesweiten Behörde zur Bekämpfung von Finanzkriminalität, da die Komplexität dieser Fälle eine hohe Spezialisierung erfordert.
Risikobewertung von Finanztransaktionen: Ein Radar Chart
Um die komplexen Aspekte von Finanztransaktionen wie Cum-Ex und Cum-Cum aus verschiedenen Perspektiven zu bewerten, kann ein Radar Chart nützlich sein. Dieser Chart illustriert, wie verschiedene Kriterien bei diesen Geschäften eine Rolle spielen, von der Legalität bis zur moralischen Vertretbarkeit.
Der Radar Chart veranschaulicht die unterschiedlichen Profile von Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften im Vergleich zu einer legalen Steueroptimierung. Cum-Ex zeigt extrem hohe Werte bei Komplexität, steuerlicher Auswirkung (für Beteiligte), rechtlicher Unsicherheit und Schaden für den Staat, mit sehr geringer moralischer Vertretbarkeit. Cum-Cum weist ebenfalls hohe Werte in diesen Kategorien auf, jedoch tendenziell etwas niedriger als Cum-Ex, was die "Grauzone" der Legalität widerspiegelt. Legale Steueroptimierung hingegen zeigt eine moderate Komplexität, positive steuerliche Auswirkung (aber innerhalb des gesetzlichen Rahmens), geringe rechtliche Unsicherheit und hohe moralische Vertretbarkeit, während der Schaden für den Staat minimal ist.
Hanno Berger und die Rolle der Banken
Schlüsselfiguren und institutionelle Beteiligung
Im Kontext der Cum-Ex- und Cum-Cum-Skandale tauchen immer wieder Namen von Schlüsselfiguren und beteiligten Institutionen auf. Ein prominenter Name ist der des ehemaligen Steueranwalts Hanno Berger, der als eine zentrale Figur und "geistiger Vater" vieler Cum-Ex-Modelle gilt. Er soll das Geschäftsmodell für Investoren geöffnet und zahlreiche Deals beraten haben. Berger wurde im Februar 2022 von der Schweizer Polizei an Deutschland ausgeliefert und ist in Haft, um sich vor Gericht zu verantworten. Seine Prozesse sind Teil der umfassenden juristischen Aufarbeitung des größten Steuerskandals in der deutschen Geschichte.
Die Beteiligung von Finanzinstituten
Zahlreiche namhafte Banken waren an den Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften beteiligt. Berichte zeigen, dass Institutionen wie Goldman Sachs, Morgan Stanley, die schwedische SEB, die Schweizer UBS, die britische Barclays und insbesondere die Commerzbank in Cum-Cum-Geschäfte verwickelt waren. Allein bei der Commerzbank wurden zwischen 2013 und 2015 über 250 solcher Hilfsdienste nachgewiesen. Viele Banken verteidigten ihr Handeln lange Zeit mit der Argumentation, sie hätten lediglich Gesetzeslücken ausgenutzt und nicht illegal gehandelt. Die Gerichte haben diese Sichtweise jedoch zunehmend revidiert und die Geschäfte als missbräuchlich oder illegal eingestuft.
Die Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Finanzmarktakteuren – Banken, Investoren und Anwälten – war ein elementarer Bestandteil dieser Geschäfte. Durch diese vertrauliche Zusammenarbeit konnten die komplexen Transaktionen durchgeführt und die Illusion einer mehrfachen Steuererstattung oder -ersparnis geschaffen werden, die den Finanzbehörden die Nachvollziehbarkeit erschwerte.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
Empfohlene weitere Recherchen
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- Wie haben Finanzaufsichtsbehörden auf die Cum-Ex- und Cum-Cum-Skandale reagiert und welche Maßnahmen wurden ergriffen, um zukünftigen Missbrauch zu verhindern?
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- Was ist der aktuelle Stand der Gerichtsverfahren gegen Hanno Berger und andere Schlüsselfiguren im Cum-Ex-Skandal?
Referenzen
Last updated May 21, 2025
