Das Erben von Vermögen in Deutschland unterliegt der Erbschaftsteuer. Dieses System ist komplex und wird regelmäßig angepasst. Besonders für das Jahr 2025 gibt es einige wichtige Neuerungen und Diskussionen über weitreichendere Reformen, die Sie kennen sollten. Hier erfahren Sie alles Wichtige dazu – klar und einfach formuliert.
Die Erbschaftsteuer ist eine Steuer, die der deutsche Staat erhebt, wenn Vermögen durch Erbschaft oder Schenkung übertragen wird. Dazu zählen Bargeld, Immobilien, Aktien, Unternehmensanteile und andere Werte. Ziel ist es unter anderem, eine zu starke Konzentration von Vermögen zu verhindern und zur Finanzierung staatlicher Aufgaben beizutragen.
Allerdings muss nicht jeder Erbe Steuern zahlen. Es gibt persönliche Freibeträge, deren Höhe vom Verwandtschaftsgrad zum Erblasser abhängt. Nur der Wert des Erbes, der über diesem Freibetrag liegt, wird besteuert. Die Steuersätze steigen mit der Höhe des steuerpflichtigen Erbes und sind ebenfalls nach Steuerklassen gestaffelt, die sich nach dem Verwandtschaftsverhältnis richten.
Um die Änderungen besser einordnen zu können, hier ein kurzer Überblick über die derzeitigen (Stand April 2025) wichtigsten Freibeträge und Steuerklassen:
Verwandtschaftsgrad | Steuerklasse | Freibetrag | Steuersätze (je nach Wert des Erbes) |
---|---|---|---|
Ehepartner, eingetragene Lebenspartner | I | 500.000 € | 7% - 30% |
Kinder, Stiefkinder, Adoptivkinder; Enkel (wenn Kinder verstorben) | I | 400.000 € | 7% - 30% |
Enkel (wenn Kinder leben) | I | 200.000 € | 7% - 30% |
Eltern, Großeltern (bei Erbschaft) | I | 100.000 € | 7% - 30% |
Geschwister, Nichten/Neffen, Stiefeltern, Schwiegerkinder, geschiedene Ehepartner | II | 20.000 € | 15% - 43% |
Alle anderen Erben (z.B. Freunde, nicht verwandte Personen) | III | 20.000 € | 30% - 50% |
Übersicht der grundlegenden Freibeträge und Steuerklassen im deutschen Erbschaftsteuerrecht.
Zusätzlich gibt es besondere Versorgungsfreibeträge für Ehepartner und Kinder sowie Steuerbefreiungen z.B. für das selbstgenutzte Familienheim unter bestimmten Voraussetzungen.
Für das Jahr 2025 sind bereits einige spezifische Anpassungen im Erbschaftsteuerrecht beschlossen oder treten in Kraft:
Eine direkte Entlastung für Erben bringt die Anhebung des sogenannten Erbfallkostenpauschbetrags. Dieser Betrag kann pauschal für Kosten abgezogen werden, die im Zusammenhang mit dem Erbfall entstehen (z.B. Bestattungskosten, Kosten für Testamentseröffnung, Räumung der Wohnung etc.), ohne dass einzelne Belege vorgelegt werden müssen.
Ab dem 1. Januar 2025 steigt dieser Pauschbetrag von bisher 10.300 Euro auf 15.000 Euro. Das vereinfacht die Abwicklung für viele Erben und kann die zu zahlende Erbschaftsteuer leicht reduzieren, da ein höherer Betrag pauschal vom steuerpflichtigen Erbe abgezogen wird.
Eine weitere Änderung betrifft Fälle mit Auslandsbezug, also wenn der Erblasser oder der Erbe im Ausland lebt und in Deutschland nur beschränkt steuerpflichtig ist. Bisher war unklar, inwieweit Schulden des Erblassers (Nachlassverbindlichkeiten) vom deutschen Teil des Erbes abgezogen werden konnten.
Die neue Regelung, die auf Gerichtsentscheidungen (insbesondere einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2021) basiert, stellt klar: Der abzugsfähige Anteil der Schulden bemisst sich nun nach dem Verhältnis des Werts des in Deutschland steuerpflichtigen Vermögens zum weltweiten Gesamtvermögen. Dies soll eine gerechtere Behandlung sicherstellen und mögliche Diskriminierungen vermeiden.
Die Bewertung von Immobilien für die Erbschaftsteuer ist ein Dauerthema. Bereits seit 2023 gelten strengere Regeln, die oft zu einer realistischeren und damit höheren Bewertung von Häusern und Wohnungen führen, näher am tatsächlichen Marktwert.
Für Bewertungsstichtage im Kalenderjahr 2025 werden zudem die maßgebenden Baupreisindizes vom Bundesfinanzministerium angepasst. Diese Indizes fließen in die Berechnung des sogenannten Gebäudesachwerts ein. Auch wenn die genauen Auswirkungen von den spezifischen Indizes abhängen, setzt sich der Trend fort, dass Immobilien tendenziell höher bewertet werden.
Was bedeutet das? Eine höhere Bewertung kann dazu führen, dass der persönliche Freibetrag schneller ausgeschöpft ist und somit auf einen größeren Teil des Immobilienwerts Erbschaftsteuer anfällt. Dies kann insbesondere Erben in Steuerklasse II oder III (z.B. Geschwister, Neffen/Nichten, Freunde) mit niedrigen Freibeträgen stark treffen. Es gibt jedoch unter bestimmten Umständen die Möglichkeit, die Zahlung der Erbschaftsteuer auf Immobilien bis zu zehn Jahre zu stunden, wenn der Erbe die Immobilie verkaufen müsste, um die Steuer zu begleichen.
Die Bewertung von Immobilien spielt eine zentrale Rolle bei der Höhe der Erbschaftsteuer.
Neben den bereits feststehenden Änderungen ist die Erbschaftsteuer ein heiß diskutiertes politisches Thema. Die vorgezogene Bundestagswahl am 23. Februar 2025 könnte den Anstoß für eine umfassendere Reform geben. Die Positionen der Parteien gehen dabei teils weit auseinander:
Die Zukunft der Erbschaftsteuer wird im politischen Raum intensiv diskutiert.
Wichtig: Dies sind bisher nur Vorschläge und Positionen. Ob und in welcher Form eine Reform nach der Wahl 2025 tatsächlich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten. Es ist jedoch wahrscheinlich, dass das Thema auf der politischen Agenda bleibt.
Die folgende Grafik visualisiert verschiedene Aspekte des aktuellen Erbschaftsteuersystems und der diskutierten Reformen. Sie zeigt eine subjektive Einschätzung der Komplexität, der Gerechtigkeit und der Belastung für verschiedene Gruppen.
Diese Radar-Chart veranschaulicht die Spannungsfelder im Erbschaftsteuerrecht. Das aktuelle System wird oft als komplex und in Bezug auf die Vermögensverteilung als ungerecht kritisiert, insbesondere wegen der hohen Belastung bei Immobilien und für nicht nahe Verwandte, während Betriebsvermögen stark begünstigt wird. Mögliche Reformen zielen darauf ab, die Gerechtigkeit zu erhöhen und die Komplexität zu verringern, könnten aber je nach Modell andere Belastungen verschieben.
Die folgende Mindmap fasst die zentralen Aspekte der aktuellen und potenziellen Änderungen im deutschen Erbschaftsteuerrecht zusammen:
Diese Mindmap zeigt, wie die beschlossenen Änderungen für 2025 (wie die höhere Kostenpauschale und neue Regeln bei Auslandsbezug) neben den laufenden Anpassungen bei der Immobilienbewertung stehen. Gleichzeitig verdeutlicht sie die Dimension der potenziellen Reformen, die nach der Bundestagswahl 2025 diskutiert werden könnten und möglicherweise das System grundlegender verändern.
Das folgende Video gibt einen Einblick in die ab 2025 geltenden Änderungen bezüglich des Erbfallkostenpauschbetrags und der Regelungen für Nachlassverbindlichkeiten bei beschränkter Steuerpflicht. Es erläutert die Hintergründe und die praktischen Auswirkungen für Erben.
Video von Steuerberater Schröder zu den Neuerungen der Erbschaftsteuer 2025.
Die Anpassungen im Erbschaftsteuerrecht, sowohl die bereits beschlossenen als auch die diskutierten, haben mehrere Ziele und Auswirkungen:
Für Sie als potenzieller Erbe oder Erblasser bedeutet dies: Es ist wichtig, sich über die aktuellen Regeln und Freibeträge zu informieren. Besonders bei größeren Vermögen oder Immobilienbesitz kann eine frühzeitige Planung und gegebenenfalls eine Beratung durch einen Steuerberater oder Fachanwalt für Erbrecht sinnvoll sein, um die Steuerlast legal zu optimieren.
Der Erbfallkostenpauschbetrag ist ein Betrag, den Sie bei der Berechnung der Erbschaftsteuer pauschal vom Wert des Erbes abziehen können, um Kosten abzudecken, die durch den Erbfall entstanden sind (z.B. Beerdigung, Testamentseröffnung, Grabstein). Ab 2025 beträgt dieser Pauschbetrag 15.000 Euro. Sie müssen dafür keine einzelnen Rechnungen einreichen. Nur wenn Ihre tatsächlichen Kosten höher waren, können Sie diese (mit Nachweisen) geltend machen.
Seit 2023 werden Immobilien für die Erbschaftsteuer näher am tatsächlichen Marktwert bewertet. Früher gab es oft niedrigere, pauschalierte Werte. Die realistischere (und oft höhere) Bewertung führt dazu, dass der Wert der Immobilie schneller den persönlichen Freibetrag übersteigt. Dadurch muss auf einen größeren Teil des Immobilienwerts Steuer gezahlt werden. Die Anpassung der Baupreisindizes 2025 setzt diesen Trend fort.
Nein, eine generelle Erhöhung der persönlichen Freibeträge speziell für die Erbschaftsteuer (z.B. die 500.000 € für Ehepartner oder 400.000 € für Kinder) ist für 2025 bisher nicht beschlossen. Die letzte Anpassung dieser spezifischen Freibeträge liegt länger zurück. Während allgemeine steuerliche Grundfreibeträge jährlich angepasst werden, bleiben die erbschaftsteuerlichen Freibeträge oft über Jahre konstant. Eine Anhebung ist jedoch Teil der politischen Reformdebatte.
Die Diskussionen sind vielfältig. Einige Kernpunkte sind: