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Kassenführung 2025: Was sich in Deutschland ändert und welche Begriffe Sie kennen müssen!

Ein umfassender Leitfaden zu Meldepflicht, TSE und den neuen Regelungen für elektronische Kassensysteme ab 2025.

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Ab dem 1. Januar 2025 treten in Deutschland bedeutende Änderungen bei der Kassenführung in Kraft. Diese neuen Vorschriften, die maßgeblich durch das Kassengesetz (KassenG) und die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) geregelt werden, betreffen alle Unternehmen, die elektronische Kassensysteme nutzen. Ziel ist es, Manipulationen an digitalen Aufzeichnungen zu verhindern, die Steuertransparenz zu erhöhen und Steuerhinterziehung effektiver zu bekämpfen. Umfassende Kenntnisse der neuen Regelungen und Begriffe sind daher unerlässlich.

Die wichtigsten Neuerungen auf einen Blick

  • Meldepflicht für Kassensysteme: Alle elektronischen Aufzeichnungssysteme müssen ab 2025 dem Finanzamt gemeldet werden.
  • Technische Sicherheitseinrichtung (TSE): Die Pflicht zur Nutzung einer zertifizierten TSE bleibt bestehen und ist zentral für die Manipulationssicherheit.
  • Rechtlicher Rahmen: Das Kassengesetz und die Kassensicherungsverordnung bilden die Grundlage für die verschärften Anforderungen.

Die Kernpunkte der Kassenführung ab 2025

Die Änderungen ab 2025 konzentrieren sich auf die lückenlose und manipulationssichere Erfassung aller Geschäftsvorfälle. Zwei Elemente stehen dabei im Vordergrund: die neue Meldepflicht und die weiterhin geltende Pflicht zur Nutzung einer Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE).

Die neue Meldepflicht (§ 146a AO): Ein zentraler Baustein

Was bedeutet die Meldepflicht?

Die wohl signifikanteste Neuerung ist die Einführung einer Meldepflicht für alle elektronischen Aufzeichnungs- bzw. Kassensysteme. Ab dem 1. Januar 2025 müssen Unternehmen ihre im Einsatz befindlichen Systeme aktiv an die zuständige Finanzbehörde melden. Dies gilt auch für bereits bestehende Systeme. Ziel dieser Maßnahme ist es, den Finanzbehörden einen besseren Überblick über die eingesetzten Kassensysteme zu verschaffen und somit die Kontrolle über die ordnungsgemäße Aufzeichnung von Einnahmen zu verbessern und Manipulationen zu erschweren.

Gemeldet werden müssen Details wie Art und Anzahl der Kassensysteme, deren Seriennummern, das Datum der Anschaffung und der Inbetriebnahme sowie die Daten der integrierten TSE.

Moderne Kassensysteme für Handel und Gastronomie

Moderne elektronische Kassensysteme sind das Herzstück der neuen Regelungen.

Welche Fristen gelten?

Die Fristen für die Meldung sind gestaffelt und hängen vom Anschaffungsdatum des Kassensystems ab:

Szenario Meldefrist
Kassensystem vor dem 1. Juli 2025 angeschafft und in Betrieb genommen Bis spätestens 31. Juli 2025
Kassensystem am oder nach dem 1. Juli 2025 angeschafft / gemietet / geleast Innerhalb von einem Monat nach Anschaffung bzw. Inbetriebnahme
Außerbetriebnahme eines Kassensystems (ab 1. Januar 2025) Innerhalb von einem Monat nach Außerbetriebnahme

Es ist entscheidend, diese Fristen einzuhalten, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.

Wie erfolgt die Meldung?

Die Meldung muss zwingend elektronisch erfolgen. Dafür wird eine spezielle Schnittstelle namens ERiC (Electronic Reporting Interface for Cash Systems) bereitgestellt, die über das bekannte Online-Portal der Finanzverwaltung, "Mein ELSTER", zugänglich sein wird. Diese Schnittstelle soll ab dem 1. Januar 2025 zur Verfügung stehen. Unternehmen müssen sich also darauf einstellen, die erforderlichen Daten digital an das Finanzamt zu übermitteln.

Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE): Das digitale Siegel

Was ist eine TSE?

Die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE) ist keine Neuheit des Jahres 2025, sondern bereits seit dem 1. Januar 2020 verpflichtend für die meisten elektronischen Kassensysteme in Deutschland. Sie ist ein vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziertes Sicherheitsmodul (als Hardware-Stick, SD-Karte oder Cloud-Lösung), das sicherstellt, dass alle Kassentransaktionen lückenlos, unveränderbar und fälschungssicher aufgezeichnet werden. Die TSE signiert jeden Vorgang und speichert die Aufzeichnungen so, dass Manipulationen entweder unmöglich oder zumindest sofort nachweisbar sind.

TSE-Pflicht und Integration

Die Pflicht zur Integration einer TSE in elektronische Kassensysteme bleibt auch 2025 uneingeschränkt bestehen. Jedes System, das unter die Regelungen fällt, muss mit einer gültigen, zertifizierten TSE ausgestattet sein. Unternehmen müssen sicherstellen, dass ihre TSE korrekt funktioniert und die Zertifizierung nicht abgelaufen ist. Gegebenenfalls müssen bestehende TSE erneuert werden, um den technischen und gesetzlichen Anforderungen auch weiterhin zu entsprechen. Die Daten der TSE sind wesentlicher Bestandteil der neuen Meldepflicht.

Elektronische Registrierkasse mit Display

Elektronische Registrierkassen müssen mit einer TSE ausgestattet sein.

Rechtlicher Rahmen: KassenG und KassenSichV

Was regeln diese Gesetze?

Die Grundlage für die verschärften Anforderungen an die Kassenführung bilden das Gesetz zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (Kassengesetz - KassenG) und die dazugehörige Kassensicherungsverordnung (KassenSichV). Diese Regelwerke definieren die technischen Anforderungen an elektronische Aufzeichnungssysteme, die Pflicht zur Nutzung einer TSE, die Belegausgabepflicht und nun auch die Meldepflicht ab 2025.

Digitale Grundaufzeichnungen

Ein zentraler Begriff in diesem Kontext sind die digitalen Grundaufzeichnungen. Damit sind alle elektronisch erfassten Daten gemeint, die Geschäftsvorfälle dokumentieren (z.B. Verkäufe, Stornos, Entnahmen). KassenG und KassenSichV zielen darauf ab, die Vollständigkeit, Richtigkeit, Zeitgerechtigkeit, Ordnung und Unveränderbarkeit dieser digitalen Grundaufzeichnungen sicherzustellen. Die TSE spielt hierbei eine Schlüsselrolle.


Visualisierung der Zusammenhänge: Kassenführung 2025

Die folgende Mindmap veranschaulicht die wichtigsten Begriffe und deren Beziehungen zueinander im Kontext der neuen Regelungen zur Kassenführung ab 2025.

mindmap root["Kassenführung Deutschland ab 2025"] id1["Meldepflicht (§ 146a AO)"] id1a["Start: 1. Januar 2025"] id1b["Was melden?"] id1b1["Elektronische Kassensysteme"] id1b2["TSE-Daten"] id1b3["Anschaffung / Inbetriebnahme"] id1b4["Außerbetriebnahme"] id1c["Fristen"] id1c1["Bestandssysteme (vor 1.7.25): bis 31.7.25"] id1c2["Neusysteme (ab 1.7.25): 1 Monat"] id1c3["Außerbetriebnahme: 1 Monat"] id1d["Meldeweg"] id1d1["Elektronisch über Mein ELSTER"] id1d2["Schnittstelle: ERiC"] id2["Technische Sicherheitseinrichtung (TSE)"] id2a["Pflicht seit 1. Januar 2020"] id2b["Zweck"] id2b1["Manipulationsschutz"] id2b2["Datenintegrität"] id2b3["Lückenlose Aufzeichnung"] id2c["Zertifiziertes Modul (BSI)"] id2d["Hardware / Software / Cloud"] id2e["Muss gemeldet werden"] id3["Rechtlicher Rahmen"] id3a["Kassengesetz (KassenG)"] id3b["Kassensicherungsverordnung (KassenSichV)"] id3c["Abgabenordnung (AO § 146a)"] id4["Weitere Aspekte"] id4a["Elektronische Kassensysteme"] id4a1["Betroffene Geräte/Software"] id4b["Belegausgabepflicht"] id4b1["Pflicht zur Belegerstellung (Papier/Elektronisch)"] id4c["Ordnungsgemäße Kassenbuchführung"] id4c1["Digitale Grundaufzeichnungen"] id4d["E-Rechnung (B2B)"] id4d1["Separate Neuerung ab 2025"] id5["Zielsetzung"] id5a["Verhinderung von Steuerhinterziehung"] id5b["Erhöhung der Steuertransparenz"] id5c["Sicherstellung fairer Wettbewerbsbedingungen"]

Diese Übersicht zeigt, wie die Meldepflicht und die TSE als zentrale Elemente in den rechtlichen Rahmen eingebettet sind und welche weiteren Pflichten für Unternehmen bestehen.


Auswirkungen auf verschiedene Unternehmenstypen

Die neuen Regelungen zur Kassenführung haben unterschiedliche Auswirkungen auf Unternehmen, je nach Größe, Branche und eingesetzter Technologie. Das folgende Diagramm visualisiert die relative Bedeutung bzw. den potenziellen Aufwand verschiedener Aspekte für typische Unternehmensprofile. Die Skala reicht von 1 (geringe Bedeutung/Aufwand) bis 10 (hohe Bedeutung/Aufwand).

Wie das Diagramm zeigt, ist die Einhaltung der Meldepflicht und die ordnungsgemäße Buchführung für alle dargestellten Unternehmenstypen von hoher Bedeutung. Die Kosten und der Aufwand für die TSE-Integration können je nach bestehender Infrastruktur variieren. Das Management des Audit-Risikos ist insbesondere in bargeldintensiven Branchen wie der Gastronomie relevant.


Weitere wichtige Aspekte der Kassenführung

Neben Meldepflicht und TSE gibt es weitere Begriffe und Pflichten, die im Kontext der Kassenführung ab 2025 relevant sind.

Elektronische Kassensysteme: Das Herzstück

Der Begriff umfasst alle digitalen Geräte oder Softwarelösungen, die zur Erfassung von baren und unbaren Geschäftsvorfällen genutzt werden. Dies reicht von klassischen Registrierkassen über PC-Kassensysteme bis hin zu App-basierten Lösungen auf Tablets oder Smartphones. Wichtig ist: Sobald ein solches System eingesetzt wird, unterliegt es den Anforderungen von KassenG, KassenSichV und der neuen Meldepflicht. Offene Ladenkassen (manuelle Kassen ohne elektronische Aufzeichnung) sind von der TSE-Pflicht und der Meldepflicht ausgenommen, unterliegen aber weiterhin strengen Aufzeichnungspflichten.

Belegausgabepflicht: Transparenz für Kunden und Finanzamt

Die Pflicht, für jeden Geschäftsvorfall einen Beleg zu erstellen und dem Kunden anzubieten, besteht bereits seit 2020. Sie dient der Nachvollziehbarkeit von Transaktionen. Der Beleg muss bestimmte Mindestangaben enthalten (seit 2024 erweitert) und kann in Papierform oder – mit Zustimmung des Kunden – elektronisch ausgestellt werden. Diese Pflicht wird im Zuge der neuen Regelungen weiterhin streng überwacht.

Ordnungsgemäße Kassenbuchführung

Unabhängig von den technischen Anforderungen bleibt die Pflicht zur sorgfältigen und lückenlosen Kassenbuchführung bestehen. Alle Bareinnahmen und -ausgaben müssen täglich erfasst werden. Bei elektronischen Systemen müssen die digitalen Grundaufzeichnungen GoBD-konform (Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) gespeichert und für Prüfungen verfügbar gehalten werden.

E-Rechnung im B2B-Bereich

Obwohl nicht direkt Teil der Kassenführung im engeren Sinne, ist die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung (E-Rechnung) im Geschäftsverkehr zwischen Unternehmen (B2B) eine weitere wichtige fiskalische Änderung, die stufenweise ab 2025 in Kraft tritt. Dies kann Schnittstellen zur Kassenführung haben, insbesondere wenn Rechnungen direkt aus dem Kassensystem generiert werden.


Praktische Erläuterung: Die Meldepflicht ab 2025

Das folgende Video bietet eine kompakte Erklärung zur neuen Meldepflicht für Kassensysteme, die ab dem 1. Januar 2025 gilt. Es fasst zusammen, wer betroffen ist und welche Schritte unternommen werden müssen.

Das Video unterstreicht die Dringlichkeit für Unternehmer, sich rechtzeitig mit den Anforderungen der Meldepflicht auseinanderzusetzen und die notwendigen Vorbereitungen für die elektronische Meldung über "Mein ELSTER" zu treffen. Es wird erklärt, wie und wo die Registrierung der Kasse erfolgen kann.


Konsequenzen bei Nichtbeachtung

Die Nichteinhaltung der Vorschriften zur Kassenführung kann empfindliche Folgen haben. Insbesondere die fehlende oder fehlerhafte Meldung von Kassensystemen, eine nicht integrierte oder nicht funktionsfähige TSE oder Mängel in der Kassenbuchführung können bei einer Betriebsprüfung (insbesondere bei einer Kassen-Nachschau) zu Problemen führen. Die Finanzverwaltung kann in solchen Fällen die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung verwerfen und die Besteuerungsgrundlagen schätzen (§ 158 AO). Solche Hinzuschätzungen können zu erheblichen Steuernachzahlungen und gegebenenfalls Bußgeldern führen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was genau muss ich im Rahmen der Meldepflicht ab 2025 melden?

Betrifft mich die Meldepflicht auch bei einer offenen Ladenkasse?

Was passiert, wenn meine TSE ausfällt?

Muss ich auch Kassensysteme melden, die ich nicht mehr nutze?


Empfohlene Weiterführende Informationen


Referenzen

unternehmen-steuer.de
Kassenänderung 2025

Last updated April 29, 2025
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