Der Verkauf einer Immobilie ist ein bedeutender Schritt, der sorgfältige Planung erfordert, insbesondere hinsichtlich der anfallenden Kosten. Wenn Sie Ihre Immobilie in Deutschland länger als zehn Jahre gehalten haben, profitieren Sie von einem entscheidenden steuerlichen Vorteil. Dennoch gibt es einige Nebenkosten, die Sie als Verkäufer im Auge behalten sollten. Dieser Ratgeber beleuchtet umfassend, welche Ausgaben auf Sie zukommen und wie sich die 10-Jahres-Frist auswirkt.
In Deutschland unterliegt der Gewinn aus dem Verkauf von privaten Immobilien der sogenannten Spekulationssteuer, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als zehn Jahre liegen (§ 23 Einkommensteuergesetz - EStG). Die gute Nachricht für Langzeitbesitzer: Halten Sie Ihre Immobilie (die nicht ausschließlich eigenen Wohnzwecken dient) länger als zehn Jahre in Ihrem Privatvermögen, ist ein etwaiger Gewinn aus dem Verkauf komplett steuerfrei. Maßgeblich für die Berechnung der Frist sind die Daten der notariellen Kaufvertragsabschlüsse für den Erwerb und den Verkauf der Immobilie. Die Frist endet genau 10 Jahre und einen Tag nach dem Erwerb.
Eine wichtige Ausnahme von der 10-Jahres-Frist besteht für Immobilien, die zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Hier ist der Verkaufsgewinn steuerfrei, wenn die Immobilie:
In diesen Fällen spielt die Haltedauer von zehn Jahren keine Rolle für die Steuerbefreiung.
Der steuerfreie Verkauf nach 10 Jahren ist ein wesentlicher Vorteil für Immobilienbesitzer.
Obwohl der Gewinn steuerfrei bleibt, müssen Verkäufer mit verschiedenen Nebenkosten rechnen. Diese können je nach Situation und Bundesland variieren.
Wenn Sie einen Immobilienmakler mit dem Verkauf beauftragen, fällt eine Maklerprovision an. Seit der Neuregelung im Dezember 2020 wird die Provision beim Verkauf von Wohnungen und Einfamilienhäusern in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt. Jeder trägt üblicherweise die Hälfte. Die Gesamthöhe der Provision ist nicht gesetzlich festgelegt und liegt oft zwischen 3 % und 7 % (zzgl. Mehrwertsteuer) des beurkundeten Kaufpreises. Für den Verkäufer bedeutet dies meist einen Kostenanteil von beispielsweise 3,57 % (inkl. MwSt.). Bei Anlageobjekten, Grundstücken oder Gewerbeimmobilien kann die Regelung abweichen.
Seit 2009 sind Eigentümer gesetzlich verpflichtet, potenziellen Käufern spätestens beim Besichtigungstermin einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Die Kosten hierfür sind vom Verkäufer zu tragen und variieren je nach Art des Ausweises (Verbrauchs- oder Bedarfsausweis) und Gebäudegröße, liegen aber oft zwischen 50 und 300 Euro. Ein Verbrauchsausweis ist in der Regel günstiger (ca. 50 - 80 Euro).
Ist Ihre Immobilie noch mit einer Grundschuld (z.B. zur Absicherung eines Bankdarlehens) oder anderen Rechten Dritter (wie einem Wohnrecht) belastet, müssen diese in der Regel vor dem Verkauf gelöscht werden. Die Notar- und Grundbuchkosten für die Löschung dieser Einträge trägt der Verkäufer. Die Höhe richtet sich nach dem Wert der zu löschenden Rechte.
Sollte Ihr Immobiliendarlehen noch laufen und im Zuge des Verkaufs vorzeitig abgelöst werden, kann die Bank eine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Diese gleicht der Bank den Zinsschaden aus, der durch die vorzeitige Kündigung entsteht. Die Höhe kann erheblich sein und sollte frühzeitig bei der Bank erfragt werden.
Um die Immobilie attraktiver zu gestalten und einen besseren Verkaufspreis zu erzielen, können freiwillige Kosten für Schönheitsreparaturen (z.B. Malerarbeiten) oder kleinere Renovierungen anfallen. Der Umfang und die Notwendigkeit hängen stark vom Zustand der Immobilie ab.
Für den Verkauf werden diverse Unterlagen benötigt, wie ein aktueller Grundbuchauszug, Flurkarte, Baupläne, Teilungserklärung (bei Eigentumswohnungen) etc. Die Beschaffung dieser Dokumente kann geringe Gebühren verursachen. Ein optionales Wertgutachten durch einen Sachverständigen zur Preisfindung kann ebenfalls Kosten verursachen (oft 200 bis 500 Euro für Kurzgutachten, deutlich mehr für Vollgutachten).
Die folgende Mindmap visualisiert die typischen Kostenfaktoren beim Immobilienverkauf nach 10 Jahren und deren Zuordnung zu Verkäufer oder Käufer. Sie dient als Orientierungshilfe, um die finanzielle Planung zu erleichtern.
Diese Darstellung hilft, die verschiedenen Kostenpunkte zu strukturieren und den Überblick zu behalten.
Obwohl der Verkauf nach 10 Jahren steuerfrei ist, können sich die Nebenkosten summieren. Der folgende Radar-Chart gibt eine relative Einschätzung der potenziellen Kostenbelastung für den Verkäufer durch verschiedene Posten. Die Skala reicht von 1 (geringe relative Belastung) bis 10 (hohe relative Belastung) und dient der Veranschaulichung typischer Szenarien, nicht exakter Beträge.
Wie der Chart verdeutlicht, kann die Vorfälligkeitsentschädigung (falls anfallend) und die Maklerprovision einen signifikanten Anteil der Kosten ausmachen, während andere Posten wie der Energieausweis vergleichsweise gering ins Gewicht fallen.
Die folgende Tabelle fasst die wesentlichen Kostenpunkte zusammen und zeigt, wer üblicherweise für welche Kosten aufkommt:
Kostenart | Typische Höhe / Anteil | Wer zahlt in der Regel? | Anmerkungen |
---|---|---|---|
Spekulationssteuer | 0 € (bei Verkauf nach >10 Jahren Haltedauer) | Entfällt | Gewinn aus Verkauf ist steuerfrei. |
Maklerprovision | Gesamt ca. 3 % – 7 % zzgl. MwSt. des Verkaufspreises | Geteilt zwischen Käufer und Verkäufer (bei Wohnimmobilien) oder nach Vereinbarung | Verkäuferanteil meist ca. 3,57 % inkl. MwSt. |
Energieausweis | ca. 50 € – 300 € | Verkäufer | Gesetzlich vorgeschrieben. |
Kosten für Löschung von Grundbuchlasten | Abhängig vom Wert der Lasten | Verkäufer | Z.B. für Grundschuldlöschung. |
Vorfälligkeitsentschädigung | Variabel, oft mehrere Tausend Euro | Verkäufer | Nur bei vorzeitiger Kreditablösung. |
Renovierungs-/ Schönheitsreparaturen | Variabel | Verkäufer | Optional, zur Wertsteigerung. |
Beschaffung von Unterlagen / Gutachten | Variabel (z.B. Grundbuchauszug ca. 10-20€, Gutachten ab ca. 200€) | Verkäufer | Notwendige Dokumente, optionales Wertgutachten. |
Notarkosten (für Kaufvertrag) | ca. 1,0 % – 1,5 % des Kaufpreises | Käufer | Beurkundung des Kaufvertrags. |
Grundbuchkosten (Eintragung Eigentümerwechsel) | ca. 0,5 % des Kaufpreises | Käufer | Eintragung des neuen Eigentümers. |
Grunderwerbsteuer | 3,5 % – 6,5 % des Kaufpreises | Käufer | Je nach Bundesland unterschiedlich. |
Es ist wichtig zu beachten, dass die Kosten für Notar (Kaufvertragsbeurkundung) und Grundbucheintragung des neuen Eigentümers sowie die Grunderwerbsteuer in Deutschland fast immer vom Käufer getragen werden. Der Verkäufer trägt jedoch die Notarkosten, die im Zusammenhang mit der Löschung seiner eigenen Belastungen (z.B. Grundschuld) stehen.
Das folgende Video erläutert, warum der Verkauf einer Immobilie nach 10 Jahren steuerliche Vorteile bringen kann und welche Aspekte dabei zu beachten sind. Es bietet eine gute Ergänzung zu den hier dargestellten Informationen.
Das Video diskutiert die strategischen Überlegungen hinter der 10-Jahres-Frist und wie Verkäufer diese optimal nutzen können, um ihre finanzielle Situation zu verbessern. Es wird hervorgehoben, dass trotz der Steuerfreiheit des Veräußerungsgewinns eine sorgfältige Kalkulation aller Nebenkosten unerlässlich ist, um den tatsächlichen Nettoerlös aus dem Verkauf korrekt zu ermitteln.