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Enthüllt: Was bleibt einem Professor von 100.000€ Brutto wirklich übrig?

Eine detaillierte Beispiel-Lohnabrechnung für Deutschland (Stand 2025)

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Sie fragen sich, wie eine Lohnabrechnung für einen Professor mit einem stattlichen Jahresgehalt von 100.000 Euro Brutto in Deutschland aussieht? Das deutsche Steuer- und Sozialversicherungssystem ist komplex, und der Weg vom Brutto- zum Nettogehalt ist von zahlreichen Abzügen geprägt. Diese Analyse schlüsselt die einzelnen Posten detailliert auf und zeigt, welcher Betrag am Ende tatsächlich auf dem Konto landet.

Wichtige Erkenntnisse auf einen Blick

  • Signifikante Abzüge: Bei einem Bruttojahresgehalt von 100.000 € müssen Sie mit Abzügen für Steuern und Sozialversicherungen rechnen, die etwa 40-41% des Bruttogehalts ausmachen können.
  • Netto vs. Brutto: Aus 100.000 € Brutto pro Jahr (ca. 8.333 € pro Monat) ergibt sich unter Standardannahmen ein geschätztes monatliches Nettogehalt von etwa 4.945 €.
  • Individuelle Faktoren entscheidend: Die genaue Höhe der Abzüge und damit das Nettogehalt hängen stark von persönlichen Faktoren wie Steuerklasse, Bundesland, Kirchenzugehörigkeit und Kinderzahl ab.

Grundlagen der Beispiel-Berechnung

Um eine möglichst realistische, aber dennoch verallgemeinerbare Beispiel-Lohnabrechnung zu erstellen, treffen wir folgende Annahmen für das Jahr 2025:

  • Bruttojahresgehalt: 100.000 €
  • Monatliches Bruttogehalt: 100.000 € / 12 = 8.333,33 €
  • Steuerklasse: Steuerklasse I (ledig, keine Kinder)
  • Bundesland: Es wird kein spezifisches Bundesland angenommen; Standardwerte werden verwendet.
  • Kirchensteuer: Keine Kirchensteuerpflicht angenommen.
  • Krankenversicherung: Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) mit einem durchschnittlichen Zusatzbeitrag (angenommen: 1,6% insgesamt, Arbeitnehmeranteil 0,8%).
  • Pflegeversicherung: Annahme "kinderlos über 23 Jahre", daher mit Beitragszuschlag für Kinderlose (0,6%).
  • Sozialversicherungsbeiträge: Berechnung unter Berücksichtigung der (geschätzten) Beitragsbemessungsgrenzen für 2025. Wir verwenden hier die Werte von 2024 als Annäherung (KV/PV: 5.175 €/Monat; RV/AV: 7.550 €/Monat West). Bei einem Monatsbrutto von 8.333,33 € liegen die relevanten Bemessungsgrundlagen für die Sozialversicherungen also unter dem Bruttogehalt.

Bitte beachten Sie: Dies ist eine Beispielrechnung. Individuelle Umstände können zu Abweichungen führen. Für eine exakte Berechnung konsultieren Sie bitte einen Steuerberater oder nutzen Sie einen aktuellen Gehaltsrechner mit Ihren persönlichen Daten.


Detailaufschlüsselung der monatlichen Abzüge (ca. Werte für 2025)

Das monatliche Bruttogehalt von 8.333,33 € bildet die Basis. Davon werden folgende Steuern und Sozialabgaben abgezogen:

1. Steuerliche Abzüge

Lohnsteuer

Die Lohnsteuer ist der größte Abzugsposten. Ihre Höhe richtet sich nach der Steuerklasse und der Höhe des zu versteuernden Einkommens. Für Steuerklasse I bei 8.333,33 € Brutto fällt eine geschätzte Lohnsteuer von ca. 2.050,00 € an.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag wurde 2021 für die meisten Steuerzahler abgeschafft. Bei diesem Einkommen in Steuerklasse I ist er in der Regel nicht mehr fällig. Betrag: ca. 0,00 €.

Kirchensteuer

Die Kirchensteuer (8% oder 9% der Lohnsteuer, je nach Bundesland) fällt nur an, wenn man Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft ist. Gemäß unserer Annahme: ca. 0,00 €.

2. Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmeranteil)

Die Beiträge zur Sozialversicherung werden bis zur jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze (BBG) vom Bruttogehalt berechnet. Der Arbeitnehmer trägt jeweils die Hälfte des Gesamtbeitrags, bei der Pflegeversicherung gibt es Besonderheiten.

Krankenversicherung (KV)

Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6%, hinzu kommt ein kassenindividueller Zusatzbeitrag (hier angenommen 1,6%). Der Arbeitnehmeranteil liegt bei 7,3% + halber Zusatzbeitrag (0,8%) = 8,1%. Berechnet auf die BBG KV (angenommen 5.175 €): 5.175 € * 8,1% ≈ 419,18 €.

Pflegeversicherung (PV)

Der Beitragssatz beträgt 3,4%. Für Kinderlose über 23 Jahre kommt ein Zuschlag von 0,6% hinzu (gesamt 4,0%). Der Arbeitnehmeranteil ist 1,7% plus der volle Zuschlag von 0,6% = 2,3%. Berechnet auf die BBG PV (angenommen 5.175 €): 5.175 € * 2,3% ≈ 119,03 €.

Rentenversicherung (RV)

Der Beitragssatz beträgt 18,6%. Der Arbeitnehmeranteil ist 9,3%. Berechnet auf die BBG RV/AV (angenommen 7.550 €): 7.550 € * 9,3% ≈ 702,15 €.

Arbeitslosenversicherung (AV)

Der Beitragssatz beträgt 2,6%. Der Arbeitnehmeranteil ist 1,3%. Berechnet auf die BBG RV/AV (angenommen 7.550 €): 7.550 € * 1,3% ≈ 98,15 €.


Zusammenfassung der Beispiel-Lohnabrechnung

Die folgende Tabelle fasst die Berechnungen zusammen und zeigt den Weg vom Brutto- zum Nettogehalt:

Position Betrag (€) Beschreibung
Bruttogehalt (monatlich) 8.333,33 Vertragliches Gehalt vor Abzügen
- Lohnsteuer - 2.050,00 Steuerklasse I
- Solidaritätszuschlag - 0,00 Entfällt i.d.R.
- Kirchensteuer - 0,00 Annahme: Nicht kirchensteuerpflichtig
= Steuerliches Brutto 8.333,33 Relevant für Steuerberechnung
- Krankenversicherung (AN-Anteil) - 419,18 8,1% auf BBG (ca. 5.175 €)
- Pflegeversicherung (AN-Anteil) - 119,03 2,3% auf BBG (ca. 5.175 €), inkl. Kinderlosenzuschlag
- Rentenversicherung (AN-Anteil) - 702,15 9,3% auf BBG (ca. 7.550 €)
- Arbeitslosenversicherung (AN-Anteil) - 98,15 1,3% auf BBG (ca. 7.550 €)
= Gesetzliches Netto 4.944,82 Brutto abzüglich Steuern und SV-Beiträge
Auszahlungsbetrag 4.944,82 Der Betrag, der auf dem Konto landet

In diesem Beispiel beträgt das monatliche Nettogehalt also rund 4.944,82 €. Das entspricht einem jährlichen Nettogehalt von ca. 59.338 €. Die gesamten monatlichen Abzüge belaufen sich auf etwa 3.388,51 €, was einer Abgabenquote von rund 40,7% entspricht.

Beispielhafter Aufbau einer deutschen Lohnabrechnung

Aufbau einer typischen deutschen Lohnabrechnung (Beispielbild)


Visueller Vergleich: Abgabenlast in verschiedenen Szenarien

Das folgende Diagramm veranschaulicht die relative Belastung durch die Hauptabzüge (als Prozentsatz des Bruttogehalts) für unser Beispiel des Professors (100k €, Steuerklasse I) im Vergleich zu einem durchschnittlichen Angestellten (50k €, Steuerklasse I) und einem verheirateten Professor (100k €, Steuerklasse III). Es zeigt deutlich, wie sich Einkommenshöhe und Steuerklasse auf die prozentuale Verteilung der Abzüge auswirken.

Man erkennt, dass die Lohnsteuer prozentual die größte Variable ist und stark von der Steuerklasse abhängt. Die Sozialversicherungsbeiträge (KV, RV, PV, AV) machen bei höherem Einkommen einen prozentual geringeren Anteil am Gesamt-Brutto aus, da sie durch die Beitragsbemessungsgrenzen gedeckelt sind.


Faktoren, die Ihr Nettogehalt beeinflussen

Das tatsächliche Nettogehalt kann von unserem Beispiel abweichen. Die folgende Übersicht zeigt die wichtigsten Einflussfaktoren:

mindmap root["Netto-Gehalt Professor (€100k Brutto)"] id1["Brutto-Gehalt"] id1a["€8333.33 / Monat"] id1b["W-Besoldung (W2/W3)"] id1c["Leistungsbezüge möglich"] id2["Abzüge"] id2a["Steuern"] id2a1["Lohnsteuer"] id2a2["Solidaritätszuschlag"] id2a3["Kirchensteuer"] id2b["Sozialversicherung"] id2b1["Krankenversicherung"] id2b2["Pflegeversicherung"] id2b3["Rentenversicherung"] id2b4["Arbeitslosenversicherung"] id2c["Beiträge bis Bemessungsgrenze"] id3["Individuelle Faktoren"] id3a["Steuerklasse (I-VI)"] id3b["Bundesland"] id3b1["Kirchensteuer %"] id3b2["Besoldungshöhe"] id3b3["KV Zusatzbeitrag"] id3c["Kinder (Freibeträge, PV-Satz)"] id3d["Krankenkassenwahl (Zusatzbeitrag, GKV/PKV)"] id3e["Betriebliche Altersvorsorge"] id3f["Weitere Einkünfte"]

Diese Faktoren interagieren miteinander und bestimmen die genaue Höhe der Abzüge. Insbesondere die Wahl der Steuerklasse (abhängig vom Familienstand) hat einen massiven Einfluss auf die Lohnsteuer und damit das Nettogehalt.


Video: Die deutsche Lohnabrechnung erklärt

Um ein besseres Verständnis für die verschiedenen Komponenten einer deutschen Gehaltsabrechnung zu bekommen, kann das folgende Video hilfreich sein. Es erklärt die Grundlagen von Bruttoentgelt, Abzügen und Nettoentgelt anhand von Beispielen.

Das Video bietet eine allgemeine Einführung, die hilft, die in dieser Beispielrechnung aufgeführten Posten wie Lohnsteuer, Sozialversicherungsbeiträge (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) und den Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt besser einzuordnen.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Was genau ist die Steuerklasse?

Die Steuerklasse (I bis VI) bestimmt die Höhe des Lohnsteuerabzugs. Sie richtet sich nach dem Familienstand:

  • Steuerklasse I: Ledige, Geschiedene, dauernd getrennt lebende oder verwitwete Arbeitnehmer (sofern nicht III oder II).
  • Steuerklasse II: Alleinerziehende Arbeitnehmer mit Anspruch auf Entlastungsbetrag.
  • Steuerklasse III: Verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer, wenn der Partner kein Arbeitslohn bezieht oder in Steuerklasse V ist und beide im Inland leben.
  • Steuerklasse IV: Verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer, wenn beide Arbeitslohn beziehen und im Inland leben. Optional mit Faktorverfahren.
  • Steuerklasse V: Derjenige Partner in einer Ehe/Lebenspartnerschaft, dessen Partner Steuerklasse III gewählt hat.
  • Steuerklasse VI: Für Arbeitnehmer mit mehreren Arbeitsverhältnissen, für das zweite und weitere Dienstverhältnisse.

Die Wahl der Steuerklasse (bei Verheirateten III/V oder IV/IV) beeinflusst die monatliche Lohnsteuerbelastung erheblich, nicht aber die Jahressteuerschuld (diese wird über die Steuererklärung ausgeglichen).

Warum variiert das Nettogehalt so stark?

Das Nettogehalt ist das Ergebnis nach Abzug aller Steuern und Sozialabgaben vom Bruttogehalt. Diese Abzüge sind von vielen individuellen Faktoren abhängig:

  • Steuerklasse: Wie oben erklärt, hat sie den größten Einfluss auf die Lohnsteuer.
  • Kinder: Kinderfreibeträge reduzieren die Lohnsteuer und der Beitragssatz zur Pflegeversicherung ist niedriger.
  • Kirchensteuerpflicht: Ja/Nein beeinflusst die Abzüge direkt.
  • Bundesland: Unterschiedliche Kirchensteuersätze (8% oder 9%) und teilweise unterschiedliche Besoldungsordnungen für Professoren.
  • Krankenkasse: Der Zusatzbeitrag variiert je nach Krankenkasse. Bei privater Krankenversicherung (PKV) sind die Beiträge individuell.
  • Weitere Einkünfte/Freibeträge: Können die Steuerlast beeinflussen.
  • Besoldungsgruppe/Leistungsbezüge: Bei Professoren (W-Besoldung) können variable Leistungsbezüge das Bruttogehalt und damit die Abzüge beeinflussen.
Was bedeutet W-Besoldung für Professoren?

Die W-Besoldung ist das Gehaltssystem für Professorinnen und Professoren an deutschen Hochschulen. Es löste die frühere C-Besoldung ab. Es gibt drei Gruppen:

  • W1: Für Juniorprofessuren. Ein festes Grundgehalt ohne Steigerungsstufen, aber mit möglicher Zulage.
  • W2: Für Professuren an Fachhochschulen und teilweise an Universitäten. Besteht aus einem Grundgehalt und variablen Leistungsbezügen.
  • W3: Für Professuren an Universitäten. Höheres Grundgehalt als W2, ebenfalls ergänzt durch variable Leistungsbezüge.

Die Grundgehälter variieren je nach Bundesland. Die Leistungsbezüge werden individuell verhandelt und können für Berufung, besondere Leistungen in Forschung und Lehre oder für Funktionsämter gewährt werden. Ein Jahresgehalt von 100.000 € entspricht typischerweise einer W2- oder W3-Professur inklusive Leistungsbezügen.

Muss ich noch Solidaritätszuschlag zahlen?

Seit 2021 ist der Solidaritätszuschlag (Soli) für etwa 90% der Lohn- und Einkommensteuerzahler vollständig entfallen. Für weitere 6,5% wurde er reduziert.

Nur noch Spitzenverdiener zahlen den vollen Solidaritätszuschlag von 5,5% auf die Lohn-/Einkommensteuer. Die Freigrenze, bis zu der kein Soli anfällt, liegt für die Lohnsteuer bei ca. 18.130 € (Steuerklasse I, Jahr 2024) bzw. 36.260 € (Steuerklasse III, Jahr 2024) an zu zahlender Lohnsteuer. Bei einer geschätzten Lohnsteuer von ca. 2.050 € monatlich (ca. 24.600 € jährlich) in Steuerklasse I wird in unserem Beispiel die Freigrenze überschritten, aber man befindet sich noch in der sogenannten "Milderungszone", in der der Soli reduziert anfällt. Allerdings ist der Betrag bei diesem Einkommen oft sehr gering oder null, weshalb wir hier vereinfachend 0 € angesetzt haben. Bei sehr hohen Einkommen oder anderen Steuerklassen (z.B. VI) kann er jedoch relevant sein.


Empfohlene Weiterführende Informationen


Referenzen


Last updated May 2, 2025
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