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Steuerliche Vorteile und Gesundheitsplus: Mit dem Rad zur Arbeit!

Feiern Sie mit uns den "Mit Fahrrad auf Arbeit kommen"-Tag – Ihre Steuerkanzlei zeigt, wie es geht und sich lohnt!

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Der "Mit Fahrrad auf Arbeit kommen"-Tag steht vor der Tür, und wir als Steuerkanzlei möchten diesen Anlass nutzen, um die Vorteile des Fahrradfahrens für den Weg zur Arbeit hervorzuheben. Nicht nur die persönliche Fitness und der Umweltschutz profitieren, sondern auch steuerliche Aspekte spielen eine wichtige Rolle. In diesem Beitrag beleuchten wir, wie das Fahrradpendeln steuerlich geltend gemacht werden kann und welche Initiativen Unternehmen ergreifen können, um ihre Mitarbeiter zu unterstützen.

Wichtige Erkenntnisse auf einen Blick

  • Entfernungspauschale nutzen: Arbeitnehmer können die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte mit der Entfernungspauschale von 30 Cent pro Entfernungskilometer als Werbungskosten absetzen.
  • Dienstfahrrad als Steuervorteil: Die Überlassung eines Dienstfahrrads durch den Arbeitgeber ist unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erfolgt.
  • Förderung durch Unternehmen: Arbeitgeber können durch verschiedene Maßnahmen, wie Fahrradaktionstage oder die Bereitstellung von Infrastruktur, das Fahrradpendeln aktiv fördern und davon profitieren.

Warum mit dem Fahrrad zur Arbeit pendeln?

Immer mehr Menschen entdecken die Vorteile des Fahrrads für ihren täglichen Arbeitsweg. Abgesehen von der Vermeidung von Staus und Parkplatzsuche bietet das Fahrradfahren zahlreiche positive Effekte auf die Gesundheit und die Umwelt.

Gesundheitliche Vorteile

Regelmäßiges Fahrradfahren stärkt das Herz-Kreislauf-System, verbessert die Ausdauer und trägt zur Stressreduktion bei. Studien zeigen, dass Fahrradpendler seltener unter Herzproblemen leiden und ein geringeres Mortalitätsrisiko aufweisen.

Eine Frau fährt lächelnd mit ihrem Fahrrad zur Arbeit.

Mit dem Rad zur Arbeit: Gut für die Gesundheit und die Laune.

Umweltfreundlichkeit

Das Fahrrad ist ein emissionsfreies Fortbewegungsmittel und trägt somit aktiv zur Reduzierung der CO₂-Emissionen bei. Dies leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz und verbessert die Luftqualität in Städten.

Kosteneinsparungen

Im Vergleich zu Auto oder öffentlichen Verkehrsmitteln fallen beim Fahrradfahren deutlich geringere Kosten an. Ausgaben für Kraftstoff, Tickets, Versicherungen und Parkgebühren entfallen oder reduzieren sich erheblich. Auch die Anschaffungskosten für ein gutes Fahrrad können sich schnell amortisieren.

Steuerliche Aspekte des Fahrradpendelns

Als Steuerkanzlei liegt uns natürlich besonders am Herzen, die steuerlichen Vorteile des Fahrradfahrens für Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufzuzeigen.

Entfernungspauschale für Arbeitnehmer

Arbeitnehmer können ihre Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte steuerlich geltend machen. Hierfür kommt die sogenannte Entfernungspauschale zum Tragen. Unabhängig vom gewählten Verkehrsmittel – sei es Auto, öffentliche Verkehrsmittel, zu Fuß oder Fahrrad – können 30 Cent pro Entfernungskilometer für die einfache Wegstrecke als Werbungskosten in der Steuererklärung angesetzt werden. Ab dem 21. Kilometer sind es sogar 35 Cent (Stand 2021, aktuelle Regelungen prüfen).

Berechnung der Entfernungspauschale

Die Berechnung erfolgt basierend auf den tatsächlichen Arbeitstagen pro Jahr. Bei einer Fünf-Tage-Woche können maximal 230 Arbeitstage angesetzt werden, bei einer Sechs-Tage-Woche maximal 280 Tage. Die Pauschale kann nur einmal pro Tag für die einfache Strecke geltend gemacht werden, auch wenn die Strecke mehrmals am Tag zurückgelegt wird.

\[ \text{Werbungskosten} = \text{Entfernungskilometer} \times \text{Arbeitstage} \times 0,30 € \]

Für Strecken über 20 Kilometer:

\[ \text{Werbungskosten} = (20 \times 0,30 € \times \text{Arbeitstage}) + ((\text{Entfernungskilometer} - 20) \times 0,35 € \times \text{Arbeitstage}) \]

Die maximale Höhe der als Werbungskosten absetzbaren Entfernungspauschale beträgt 4.500 € pro Jahr, es sei denn, es werden höhere Kosten für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nachgewiesen. Bei Fahrten mit dem Fahrrad wird diese Grenze aufgrund der geringeren Kosten in der Regel nicht erreicht.

Dienstfahrrad und seine steuerliche Behandlung

Eine attraktive Möglichkeit für Arbeitgeber, das Fahrradpendeln zu fördern, ist die Überlassung eines Dienstfahrrads. Seit dem 1. Januar 2019 ist die private Nutzung eines vom Arbeitgeber zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn überlassenen Fahrrads oder E-Bikes (das verkehrsrechtlich als Fahrrad einzustufen ist) grundsätzlich steuer- und sozialversicherungsfrei. Diese Regelung ist vorerst bis Ende 2030 befristet.

Unterschiedliche Regelungen für verschiedene Fahrradtypen

Die steuerliche Behandlung hängt von der verkehrsrechtlichen Einordnung des Fahrrads ab:

Fahrzeugtyp Verkehrsrechtliche Einordnung Steuerliche Behandlung der Privatnutzung (zusätzlich zum Lohn) Entfernungspauschale für Arbeitsweg
Fahrrad (auch Pedelec bis 25 km/h) Fahrrad Steuer- und sozialversicherungsfrei (bis 2030) Ansetzbar (30/35 Cent/km)
S-Pedelec (über 25 km/h) Kraftfahrzeug Versteuerung als geldwerter Vorteil nach der 1-%-Regelung (Bemessungsgrundlage: 0,25% des Listenpreises bis 2030) Ansetzbar (30/35 Cent/km)

Bei der Überlassung eines S-Pedelecs, das als Kraftfahrzeug eingestuft wird, gelten ähnliche Regeln wie beim Dienstwagen. Der geldwerte Vorteil für die private Nutzung wird nach der 1-%-Regelung basierend auf einem Viertel des Bruttolistenpreises ermittelt. Die Fahrten zur ersten Tätigkeitsstätte werden zusätzlich mit 0,03 Prozent des (geviertelten) Listenpreises pro Entfernungskilometer versteuert. Trotz der Versteuerung des geldwerten Vorteils kann der Arbeitnehmer auch bei einem S-Pedelec die Entfernungspauschale in seiner Steuererklärung geltend machen.

Ein Fahrradhelm liegt auf einer Tasche, bereit für die Fahrt zur Arbeit.

Der Weg zur Arbeit mit dem Fahrrad kann steuerlich absetzbar sein.

Wird das Fahrrad im Rahmen einer Gehaltsumwandlung überlassen, ist die Nutzung für den Arbeitnehmer nicht steuerfrei, aber bis 2030 ebenfalls begünstigt. Die Bemessungsgrundlage für den geldwerten Vorteil beträgt auch hier nur ein Viertel der unverbindlichen Preisempfehlung.

Betriebliche Nutzung des privaten Fahrrads

Arbeitnehmer, die ihr privates Fahrrad für berufliche Zwecke nutzen (z.B. für Fahrten zu Kunden oder Lieferanten), können die dadurch entstandenen Kosten steuerlich geltend machen. Hierfür können entweder die tatsächlichen Kosten pro gefahrenen Kilometer ermittelt und dokumentiert werden, oder es kann ein individueller Kilometersatz basierend auf den Gesamtkosten des Fahrrads und der jährlichen Fahrleistung berechnet werden. Dieser Kilometersatz kann dann für jede beruflich gefahrene Kilometer angesetzt werden, solange sich die Verhältnisse nicht wesentlich ändern.

Förderung des Fahrradpendelns durch Unternehmen

Unternehmen können vielfältige Maßnahmen ergreifen, um ihre Mitarbeiter zum Fahrradfahren zu motivieren. Davon profitiert nicht nur die Belegschaft, sondern auch das Unternehmen selbst durch gesündere und motiviertere Mitarbeiter, geringere Parkplatzprobleme und ein positives Unternehmensimage.

Fahrradaktionstage und Events

Die Organisation von Fahrradaktionstagen bietet eine hervorragende Gelegenheit, das Thema Fahrradmobilität im Unternehmen in den Fokus zu rücken. Solche Tage können verschiedene Elemente umfassen:

  • Präsentation und Testfahrten von (Elektro-)Fahrrädern
  • Fahrrad-Checks und kleine Reparaturen vor Ort
  • Informationen zu Themen wie Fahrradsicherheit, Routenplanung und Wartung
  • Fahrradcodierung zur Diebstahlsicherung
  • Gemeinsame Fahrradtouren oder Teamevents auf dem Rad
Eine Gruppe von Menschen auf Fahrrädern nimmt an einer Veranstaltung teil.

Fahrradaktionstage fördern das Gemeinschaftsgefühl und die Lust am Radfahren.

Auch die Teilnahme an Initiativen wie "Mit dem Rad zur Arbeit" kann die Motivation der Mitarbeiter steigern.

Verbesserung der Infrastruktur

Die Bereitstellung einer fahrradfreundlichen Infrastruktur im Unternehmen ist entscheidend für die Akzeptanz des Fahrradpendelns. Dazu gehören:

  • Ausreichend sichere und witterungsgeschützte Fahrradstellplätze
  • Umkleidemöglichkeiten und Duschen
  • Ladestationen für E-Bikes
  • Werkzeug für kleine Reparaturen
Eine moderne, abschließbare Fahrradgarage.

Sichere Fahrradstellplätze sind essenziell für Fahrradpendler.

Dienstrad-Leasingmodelle

Für viele Mitarbeiter ist das Leasing eines Dienstfahrrads über den Arbeitgeber eine attraktive Option. Dies ermöglicht den Zugang zu hochwertigen Fahrrädern zu günstigeren Konditionen, oft inklusive Wartung und Versicherung.

Fazit

Der "Mit Fahrrad auf Arbeit kommen"-Tag erinnert uns daran, dass das Fahrrad mehr als nur ein Fortbewegungsmittel ist. Es ist eine Investition in die eigene Gesundheit, die Umwelt und kann durch steuerliche Vorteile auch finanziell attraktiv sein. Als Steuerkanzlei unterstützen wir unsere Mitarbeiter gerne dabei, diese Vorteile zu nutzen und fördern aktiv das Fahrradpendeln.

Dieses Video beleuchtet, warum sich ein Dienstrad lohnen kann und welche überraschenden Gründe dafür sprechen.


Häufig gestellte Fragen zum Fahrradpendeln und Steuern

Kann ich die Wartungskosten für mein privates Fahrrad steuerlich absetzen, wenn ich es für den Arbeitsweg nutze?

Die Wartungskosten für ein privat genutztes Fahrrad, auch wenn es für den Arbeitsweg genutzt wird, können in der Regel nicht separat als Werbungskosten abgesetzt werden. Diese Kosten sind bereits pauschal mit der Entfernungspauschale abgegolten.

Gibt es Unterschiede bei der steuerlichen Behandlung zwischen einem normalen Fahrrad und einem E-Bike (Pedelec)?

Ja, die steuerliche Behandlung hängt von der verkehrsrechtlichen Einstufung ab. Ein Pedelec bis 25 km/h wird steuerlich wie ein normales Fahrrad behandelt. Schnellere E-Bikes (S-Pedelecs über 25 km/h) gelten als Kraftfahrzeuge und unterliegen anderen steuerlichen Regelungen, ähnlich wie Dienstwagen, sind aber bis 2030 begünstigt.

Was passiert steuerlich, wenn mein Arbeitgeber mir ein Fahrrad schenkt?

Wenn der Arbeitgeber das Eigentum an einem Fahrrad auf den Arbeitnehmer überträgt (schenkt), stellt dies in der Regel steuerpflichtigen Arbeitslohn dar, der als geldwerter Vorteil versteuert werden muss.


Referenzen


Last updated May 8, 2025
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