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Gehaltsabrechnung für verbeamtete Professoren: 100.000 € Brutto – Was bleibt Netto?

Eine detaillierte Aufschlüsselung der W-Besoldung, Abzüge in Steuerklasse 1 und Besonderheiten des Beamtenstatus.

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Die wichtigsten Erkenntnisse auf einen Blick

  • Deutlich höheres Netto: Verbeamtete Professoren zahlen keine Beiträge zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Krankenversicherung, was bei gleichem Bruttogehalt zu einem erheblich höheren Netto im Vergleich zu Angestellten führt.
  • W-Besoldung als Basis: Das Gehalt setzt sich aus einem Grundgehalt (je nach Besoldungsgruppe W1, W2 oder W3) und variablen Leistungszulagen zusammen. 100.000 € brutto jährlich entsprechen typischerweise einer W3-Professur mit Zulagen.
  • Private Vorsorge nötig: Trotz des höheren Nettoauszahlungsbetrags müssen verbeamtete Professoren die Kosten für ihre private Krankenversicherung (PKV) selbst tragen, die durch Beihilfe des Dienstherrn teilweise gedeckt wird.

Das Professorengehalt in Deutschland: Die W-Besoldung verstehen

Das Gehalt von verbeamteten Professorinnen und Professoren an staatlichen Hochschulen in Deutschland wird nicht durch einen Tarifvertrag, sondern durch die sogenannte W-Besoldung (Besoldungsordnung W) geregelt. Diese Struktur unterscheidet sich grundlegend von der Bezahlung von Angestellten im öffentlichen Dienst oder in der Privatwirtschaft.

W1, W2, W3: Die Besoldungsgruppen

Die W-Besoldung ist in drei Hauptgruppen unterteilt:

  • W1: Gilt für Juniorprofessoren, meist ohne unbefristete Stelle.
  • W2: Für ordentliche Professoren an Fachhochschulen oder Universitäten, oft mit spezifischen Aufgabenbereichen.
  • W3: Die höchste Stufe, typischerweise für ordentliche Professoren an Universitäten, oft verbunden mit Leitungsfunktionen (z.B. Institutsdirektor).

Ein Bruttojahresgehalt von 100.000 Euro liegt in der Regel im Bereich einer W3-Professur, kann aber auch in einer W2-Position durch hohe Leistungszulagen erreicht werden.

Symbolbild Beamtenlaufbahn im öffentlichen Dienst

Die Verbeamtung ist ein typischer Karriereweg für Professoren an deutschen Hochschulen.

Grundgehalt und Leistungszulagen

Ein Kernmerkmal der W-Besoldung ist die Aufteilung in ein festes Grundgehalt und variable, leistungsabhängige Zulagen. Diese Zulagen können für verschiedene Aspekte gewährt werden:

  • Berufungs- und Bleibeleistungsbezüge: Werden bei der Berufung auf eine Professur oder als Anreiz zum Verbleib an der Hochschule ausgehandelt.
  • Besondere Leistungsbezüge: Für herausragende Leistungen in Forschung, Lehre, Kunst, Weiterbildung oder Nachwuchsförderung.
  • Funktionsleistungsbezüge: Für die Übernahme von Leitungsfunktionen in der Hochschulselbstverwaltung (z.B. Dekan, Rektoratsmitglied).

Diese Struktur soll Leistung stärker honorieren als die frühere C-Besoldung, führt aber auch zu einer größeren Gehaltsspanne innerhalb der W2- und W3-Gruppen.

Einfluss des Bundeslandes

Seit der Föderalismusreform 2006 liegt die Gesetzgebungskompetenz für die Besoldung der Landesbeamten (zu denen Hochschulprofessoren gehören) bei den einzelnen Bundesländern. Das bedeutet, dass die Höhe des Grundgehalts und die Ausgestaltung der Zulagen von Bundesland zu Bundesland variieren können. Einige Länder zahlen höhere Grundgehälter, andere setzen stärker auf Zulagen oder haben spezifische Regelungen wie garantierte Mindestleistungszulagen (z.B. Rheinland-Pfalz) oder Grundleistungsbezüge (z.B. Hamburg, Brandenburg).


Der Status "Verbeamtet": Was bedeutet das für die Abrechnung?

Der Status als Beamter oder Beamtin bringt wesentliche Unterschiede bei der Gehaltsabrechnung im Vergleich zu Angestellten mit sich. Diese Besonderheiten erklären das oft deutlich höhere Nettoeinkommen bei gleichem Bruttogehalt.

Keine Sozialversicherungsbeiträge: Der große Unterschied

Der markanteste Unterschied ist, dass verbeamtete Professoren keine Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung zahlen. Das betrifft:

  • Gesetzliche Rentenversicherung
  • Gesetzliche Arbeitslosenversicherung
  • Gesetzliche Krankenversicherung

Der Dienstherr (das jeweilige Bundesland oder der Bund) übernimmt stattdessen eine lebenslange Versorgungszusage (Pension im Alter) und beteiligt sich über die Beihilfe an den Krankheitskosten.

Steuerpflicht: Lohnsteuer, Soli & Co.

Trotz der Befreiung von Sozialabgaben sind die Bezüge von Beamten voll steuerpflichtiger Arbeitslohn. Folgende Steuern werden vom Bruttogehalt abgezogen:

  • Lohnsteuer: Abhängig von der Steuerklasse (hier Klasse 1, für Ledige ohne Kinder), dem zu versteuernden Einkommen und den geltenden Steuertabellen. Bei einem Bruttojahresgehalt von 100.000 € fällt ein signifikanter Betrag an Lohnsteuer an, da das Einkommen in höhere Progressionsstufen fällt.
  • Solidaritätszuschlag: Obwohl für viele Steuerzahler abgeschafft, kann er bei höheren Einkommen wie diesem (abhängig von der exakten Höhe der Lohnsteuer) noch anteilig oder voll anfallen.
  • Kirchensteuer: Fällt nur an, wenn eine Zugehörigkeit zu einer kirchensteuererhebenden Religionsgemeinschaft besteht und kein Austritt erklärt wurde. Im Beispiel wird von keiner Kirchensteuerpflicht ausgegangen.
Beispielhafte Darstellung einer Lohnabrechnung

Eine Lohn- bzw. Besoldungsabrechnung listet Bruttobezüge und Abzüge detailliert auf.

Krankenversicherung & Beihilfe: Eine private Angelegenheit

Da Beamte nicht in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, müssen sie sich selbst um ihren Krankenversicherungsschutz kümmern. Das System basiert auf zwei Säulen:

Private Krankenversicherung (PKV)

Die meisten Beamten schließen eine private Krankenversicherung ab. Diese deckt den Teil der Krankheitskosten, der nicht von der Beihilfe übernommen wird (die sogenannte Restkostenversicherung). Die Beiträge zur PKV hängen stark von individuellen Faktoren ab:

  • Alter bei Versicherungsbeginn
  • Gesundheitszustand
  • Gewählter Tarif und Leistungsumfang
  • Höhe des Beihilfesatzes

Die Kosten für die PKV werden nicht direkt vom Gehalt abgezogen, sondern müssen vom Nettoeinkommen privat bezahlt werden. Sie können monatlich mehrere hundert Euro betragen (z.B. 400-700 € oder mehr).

Beihilfe des Dienstherrn

Der Dienstherr beteiligt sich über die Beihilfe an den Krankheits-, Geburts- und Pflegekosten des Beamten sowie ggf. seiner berücksichtigungsfähigen Angehörigen. Der Beihilfesatz beträgt in der Regel:

  • 50% für den Beamten selbst (ohne oder mit einem Kind)
  • 70% für den Beamten ab zwei Kindern oder für Versorgungsempfänger (Pensionäre)
  • 70% für den berücksichtigungsfähigen Ehepartner/Lebenspartner
  • 80% für berücksichtigungsfähige Kinder

Die genauen Sätze und Leistungen können je nach Bundesland leicht variieren.

Pflegeversicherung für Beamte

Beamte sind verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Dies geschieht in der Regel zusammen mit der PKV. Sie zahlen hierfür einen Beitrag, der sich am Beitragssatz der sozialen Pflegeversicherung orientiert, aber oft aufgrund der Beihilferegelungen angepasst ist. Ein Teil dieses Beitrags wird auf der Besoldungsabrechnung ausgewiesen und abgezogen.


Beispiel-Lohnabrechnung: €100.000 Brutto pro Jahr (Steuerklasse 1)

Basierend auf den genannten Faktoren erstellen wir nun eine beispielhafte monatliche Abrechnung für einen verbeamteten Professor mit 100.000 € Jahresbrutto, Steuerklasse 1, ohne Kinder und ohne Kirchensteuerpflicht. Bitte beachten Sie, dass dies eine Schätzung ist und die tatsächlichen Werte je nach Bundesland und individuellen Umständen leicht abweichen können.

Berechnungsgrundlagen

  • Bruttojahresgehalt: 100.000 €
  • Bruttomonatsgehalt: 100.000 € / 12 = 8.333,33 €
  • Steuerklasse: 1 (ledig, ohne Kinder)
  • Kinderfreibeträge: 0
  • Kirchensteuer: Nein
  • Bundesland: Annahme eines durchschnittlichen Bundeslandes (z.B. NRW, Hessen)
  • Berechnungsjahr: 2025 (basierend auf aktuellen Steuertabellen und Annahmen)

Monatliche Aufschlüsselung (Beispiel)

Die folgende Tabelle zeigt eine geschätzte monatliche Abrechnung:

Position Betrag (€) Hinweis
Bruttomonatsbezüge 8.333,33 Grundgehalt plus Zulagen (W-Besoldung)
Lohnsteuer (Klasse 1) - 2.042,00 Geschätzt basierend auf Lohnsteuertabellen 2025
Solidaritätszuschlag - 100,00 Geschätzt (ca. 5,5% auf die Lohnsteuer, kann bei diesem Einkommen noch anfallen)
Kirchensteuer - 0,00 Annahme: Keine Kirchensteuerpflicht
Beitrag zur Pflegeversicherung (Beamtenanteil) - 150,00 Geschätzter Beitrag, variiert nach Bundesland und PKV-Tarif
Abzug Gesetzl. Rentenversicherung - 0,00 Entfällt für Beamte
Abzug Gesetzl. Arbeitslosenversicherung - 0,00 Entfällt für Beamte
Abzug Gesetzl. Krankenversicherung - 0,00 Entfällt für Beamte
Gesetzliche Abzüge gesamt - 2.292,00 Summe der steuerlichen und PV-Abzüge
Netto-Auszahlungsbetrag 6.041,33 Brutto abzüglich gesetzlicher Abzüge

Geschätztes Nettoergebnis und wichtige Hinweise

In diesem Beispiel ergibt sich ein monatlicher Netto-Auszahlungsbetrag von ca. 6.041 Euro. Dies entspricht einem jährlichen Nettoeinkommen von etwa 72.500 Euro.

Wichtige Punkte:

  • Schätzung: Dies ist eine Beispielrechnung. Genaue Werte liefert nur der offizielle Besoldungsbescheid des jeweiligen Dienstherrn. Online-Brutto-Netto-Rechner für Beamte können ebenfalls gute Näherungswerte liefern.
  • PKV-Kosten: Von diesem Netto-Auszahlungsbetrag müssen noch die Beiträge für die private Krankenversicherung (z.B. 400-700 € monatlich) selbst bezahlt werden. Das tatsächliche verfügbare Einkommen ist also niedriger.
  • Variationen: Je nach Bundesland, spezifischen Zulagen, oder Änderungen in der Steuergesetzgebung können die Beträge abweichen.
Verbeamtung an einer Hochschule

Die Verbeamtung auf Lebenszeit ist ein wichtiger Schritt in der Professorenlaufbahn.


Visueller Vergleich: Beamten- vs. Angestellten-Abzüge

Um den Unterschied bei den Abzügen zu verdeutlichen, zeigt das folgende Diagramm eine Gegenüberstellung der Abzüge für einen verbeamteten Professor und einen Angestellten mit dem gleichen Bruttomonatsgehalt von 8.333 Euro.

Das Diagramm zeigt deutlich: Während die Steuerlast (Lohnsteuer, Soli) für beide Gruppen bei gleichem Brutto identisch ist, entfallen für den Beamten die hohen Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und gesetzlichen Krankenversicherung. Lediglich ein Beitrag zur Pflegeversicherung wird abgezogen. Dies führt zu einem signifikant höheren Netto-Auszahlungsbetrag auf der Besoldungsabrechnung.


Einflussfaktoren auf Gehalt und Abzüge im Überblick

Das tatsächliche Gehalt und die Abzüge eines verbeamteten Professors werden von einer Vielzahl von Faktoren beeinflusst. Die folgende Mindmap visualisiert die wichtigsten Aspekte:

mindmap root["Professorengehalt & Abzüge
(Verbeamtet, W-Besoldung)"] id1["Besoldungsbestandteile"] id1a["Grundgehalt (W1/W2/W3)"] id1b["Leistungszulagen
(Berufung, Leistung, Funktion)"] id1c["Familienzuschlag
(Stufe 1: verheiratet,
Stufe 2+: Kinder)"] id1d["Erfahrungsstufen
(bei W-Besoldung selten relevant)"] id2["Einflussfaktoren"] id2a["Bundesland
(eigene Besoldungsgesetze)"] id2b["Besoldungsgruppe
(W2 vs. W3)"] id2c["Hochschulart
(Universität vs. Fachhochschule)"] id2d["Verhandlungserfolg
(Berufungszulagen)"] id2e["Nebentätigkeiten
(genehmigungspflichtig)"] id3["Gesetzliche Abzüge"] id3a["Lohnsteuer
(abhängig von Steuerklasse)"] id3b["Solidaritätszuschlag
(ggf. bei hohem Einkommen)"] id3c["Kirchensteuer
(nur bei Religionszugehörigkeit)"] id3d["Pflegeversicherung
(Beamtenbeitrag)"] id4["Keine gesetzl. Abzüge für:"] id4a["Rentenversicherung"] id4b["Arbeitslosenversicherung"] id4c["Krankenversicherung (GKV)"] id5["Zusätzliche private Kosten"] id5a["Private Krankenversicherung (PKV)
(Restkosten nach Beihilfe)"] id6["Netto-Gehalt"] id6a["Auszahlungsbetrag =
Brutto - Steuern - PV-Beitrag"] id6b["Verfügbares Einkommen =
Auszahlungsbetrag - PKV-Kosten"]

Diese Übersicht verdeutlicht die Komplexität der Gehaltsfindung und der Abzugsstruktur für verbeamtete Professoren in Deutschland. Insbesondere die Verhandlungen bei Berufungen und die Regelungen des jeweiligen Bundeslandes spielen eine entscheidende Rolle.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Warum ist das Nettogehalt bei Beamten so viel höher als bei Angestellten mit gleichem Brutto?

Der Hauptgrund ist die Befreiung von den Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung. Beamte zahlen keine Beiträge zur Renten-, Arbeitslosen- und gesetzlichen Krankenversicherung. Diese Beiträge machen bei Angestellten einen erheblichen Teil der Abzüge vom Bruttogehalt aus. Im Gegenzug erhalten Beamte eine Versorgungszusage (Pension) und Beihilfe zu Krankheitskosten vom Dienstherrn.

Sind 100.000 Euro brutto ein typisches Gehalt für einen Professor?

Ein Bruttojahresgehalt von 100.000 Euro ist für eine W3-Professur an einer Universität realistisch und liegt im oberen Bereich der typischen Spanne (Grundgehalt W3 oft zwischen ca. 7.000 und 8.700 Euro monatlich, plus Zulagen). Für eine W2-Professur wäre dieses Gehalt eher durch hohe Leistungs- oder Berufungszulagen erreichbar. Juniorprofessoren (W1) verdienen deutlich weniger.

Muss ich als verbeamteter Professor noch zusätzlich privat vorsorgen?

Ja, unbedingt. Obwohl die Pension eine gute Altersversorgung darstellt, ist die private Krankenversicherung (PKV) essenziell. Die Beiträge hierfür müssen vom Nettogehalt bezahlt werden und können je nach Tarif und Alter erheblich sein. Eine zusätzliche private Altersvorsorge kann ebenfalls sinnvoll sein, um den Lebensstandard im Alter zu sichern oder Versorgungslücken zu schließen.

Wie genau wird meine Lohnsteuer berechnet?

Die Lohnsteuer wird auf Basis Ihres zu versteuernden Einkommens und Ihrer Steuerklasse (hier Klasse 1) nach den Vorgaben des Einkommensteuergesetzes berechnet. Es gilt ein progressiver Steuersatz, d.h., der Steuersatz steigt mit zunehmendem Einkommen an. Der Grundfreibetrag bleibt steuerfrei. Für eine genaue Berechnung werden die Elektronischen LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) herangezogen, die dem Dienstherrn vorliegen. Online-Brutto-Netto-Rechner für Beamte können eine gute Schätzung liefern.


Empfohlene Weiterleitungen


Referenzen


Last updated May 2, 2025
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