Eine fondsgebundene private Rentenversicherung (FRV) kombiniert die Elemente einer klassischen Rentenversicherung mit denen eines Investmentfonds. Das bedeutet, dass die eingezahlten Beiträge in verschiedene Fonds investiert werden, was potenziell höhere Renditen ermöglicht als traditionelle Rentenversicherungen. Gleichzeitig bietet sie spezifische steuerliche Vorteile, insbesondere in der Auszahlungsphase.
Während der Ansparphase einer FRV fallen keine Steuern auf die erzielten Kapitalerträge an. Dies ermöglicht einen ungebremsten Zinseszinseffekt, da sämtliche Erträge reinvestiert werden können. Im Gegensatz dazu unterliegt ein Depot der Abgeltungssteuer auf alle realisierten Erträge, unabhängig davon, ob diese reinvestiert oder entnommen werden.
Bei lebenslangen Rentenzahlungen aus einer FRV wird nur der sogenannte Ertragsanteil der Rente besteuert. Dieser Anteil richtet sich nach dem Alter des Rentenbeginns:
Die Besteuerung erfolgt nach dem individuellen Einkommensteuersatz des Empfängers. Ein Beispiel: Bei einer monatlichen Rente von 1.000 € und einem Ertragsanteil von 18 % wären 180 € steuerpflichtig. Bei einem Steuersatz von 25 % würden monatlich 45 € an Steuern anfallen.
Bei einer Kapitalisierung, also der Einmalauszahlung des angesparten Kapitals, greift das Halbeinkünfteverfahren. Das bedeutet, dass nur 50 % des Ertrags der Einmalzahlung steuerpflichtig sind, vorausgesetzt, der Vertrag mindestens 12 Jahre gelaufen ist und die Auszahlung nach Vollendung des 62. Lebensjahres erfolgt. Beispiel:
Ein Depot bietet eine hohe Flexibilität hinsichtlich Ein- und Auszahlungen sowie der Auswahl der Anlageinstrumente. Allerdings unterscheidet sich die steuerliche Behandlung erheblich von der FRV.
Im Gegensatz zur FRV unterliegt ein Depot der Abgeltungssteuer auf alle realisierten Kapitalerträge (z. B. Dividenden, Kursgewinne). Der derzeitige Steuersatz beträgt 25 % zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer. Zudem gibt es eine Vorabpauschale, eine jährliche pauschale Besteuerung auf ETF- und Fondsanlagen, unabhängig davon, ob Erträge tatsächlich realisiert wurden.
Bei einem Depot erfolgt die Besteuerung der Kapitalerträge bereits während der Laufzeit. Es gibt keine speziellen steuerlichen Vorteile bei der Auszahlung. Kapitalgewinne und Dividenden werden unmittelbar versteuert, was den Zinseszinseffekt mindern kann.
Ein wesentlicher Vorteil des Depots ist der Sparerpauschbetrag. Für das Jahr 2025 beträgt dieser 1.050 € pro Person und 2.100 € für Verheiratete. Er ermöglicht es, Kapitalerträge bis zu dieser Höhe steuerfrei zu vereinnahmen.
Aspekt | Fondsgebundene Rentenversicherung | Depot |
---|---|---|
Besteuerung während der Ansparphase | Keine Besteuerung von Erträgen | 25 % Abgeltungssteuer + Soli + Kirchensteuer auf Ausschüttungen |
Einmalzahlung (Kapitalisierung) | Halbeinkünfteverfahren (50 % der Erträge steuerpflichtig) nach 12 Jahren Laufzeit und Auszahlung nach 62 Jahren | 25 % Abgeltungssteuer + Soli auf gesamte Gewinne nach Verkauf |
Rentenzahlungen | Ertragsanteilsbesteuerung (je nach Alter 15-18 % steuerpflichtig) | Nicht anwendbar |
Sparerpauschbetrag | Nicht anwendbar | 1.050 €/Jahr (pro Person) steuerfrei |
Vorabpauschale | Nicht relevant | Jährliche pauschale Besteuerung auf ETF- und Fondsanlagen |
Flexibilität der Auszahlung | Begrenzte Flexibilität (gebundene Rentenzahlungen oder Einmalauszahlungen) | Hohe Flexibilität (freie Ein- und Auszahlungen, jederzeitiger Verkauf von Anlagen) |
Die FRV bietet signifikante steuerliche Vorteile, die insbesondere bei der langfristigen Altersvorsorge zur Geltung kommen. Während der Ansparphase bleiben alle Kapitalerträge steuerfrei, was den Vermögensaufbau beschleunigt. Bei der Auszahlung profitieren Versicherungsnehmer entweder durch die Ertragsanteilsbesteuerung bei Rentenzahlungen oder durch das Halbeinkünfteverfahren bei Einmalauszahlungen, wodurch die steuerliche Belastung deutlich reduziert wird.
Ein Depot bietet zwar eine hohe Flexibilität und die Möglichkeit, aus einer breiten Palette von Anlageinstrumenten zu wählen, aber die kontinuierliche Besteuerung der Kapitalerträge kann die Rendite schmälern. Die Abgeltungssteuer wird auf alle realisierten Gewinne sowie auf Dividenden erhoben, was den Nettogewinn reduziert. Zusätzlich müssen Anleger die Vorabpauschale berücksichtigen, die eine jährliche steuerliche Belastung darstellt, unabhängig davon, ob tatsächliche Erträge erzielt wurden.
Bei der langfristigen Steuerplanung bietet die FRV Vorteile, da die steuerliche Belastung erst in der Auszahlungsphase eintritt und somit der Vermögensaufbau bis dahin ungehindert wachsen kann. Im Vergleich dazu ist im Depot die steuerliche Belastung bereits während der gesamten Anlagedauer spürbar. Dies kann besonders für Anleger relevant sein, die eine kontinuierliche Steigerung ihres Vermögens anstreben und später im Rentenalter eine geringere Steuerlast haben möchten.
Um die steuerlichen Unterschiede besser zu veranschaulichen, betrachten wir eine Beispielrechnung:
<!-- Beispiel: Vergleich FRV vs. Depot -->
<p><strong>Angaben:</strong></p>
<ul>
<li>Anlagesumme: 100.000 €</li>
<li>Erwartete jährliche Rendite: 5 %</li>
<li>Laufzeit: 20 Jahre</li>
<li>Steuersatz im Rentenalter: 25 %</li>
</ul>
<p><strong>Fondsgebundene Rentenversicherung:</strong></p>
<ul>
<li>Ansparphase:
<ul>
<li>Steuerfreie Erträge: 100.000 € * (1 + 5%)^20 = 265.330 €</li>
</ul>
</li>
<li>Auszahlungsphase (Rente, Ertragsanteil 15 %):
<ul>
<li>Jährliche Rente: 265.330 € / 20 = 13.266,50 €</li>
<li>Steuerpflichtiger Betrag: 13.266,50 € * 15 % = 1.989,98 €</li>
<li>Steuerlast: 1.989,98 € * 25 % = 497,50 € jährlich</li>
</ul>
</li>
</ul>
<p><strong>Depot:</strong></p>
<ul>
<li>Ansparphase:
<ul>
<li>Berechnung der Abgeltungssteuer jährlich auf Erträge</li>
<li>Endkapital nach Steuern: Ungefähr 200.000 € nach Berücksichtigung der Steuerabzüge</li>
</ul>
</li>
<li>Auszahlungsphase:
<ul>
<li>Steuerfreie Auszahlung nach Nutzung des Sparerpauschbetrags</li>
</ul>
</li>
</ul>
Dieses Beispiel verdeutlicht, dass die FRV trotz einer niedrigeren Rendite aufgrund steuerlicher Vorteile in der Auszahlungsphase eine höhere Nettorendite bieten kann als ein Depot, bei dem die Steuereffekte den Gewinn kontinuierlich schmälern.
Die Entscheidung zwischen einer fondsgebundenen privaten Rentenversicherung und einem Depot hängt maßgeblich von den individuellen finanziellen Zielen, dem Anlagehorizont und der gewünschten Flexibilität ab. Während die FRV klare steuerliche Vorteile bietet, insbesondere bei der Auszahlungsphase, punktet das Depot mit hoher Flexibilität und unmittelbarem Zugang zu den Kapitalerträgen. Eine sorgfältige Abwägung dieser Faktoren ist entscheidend für eine optimale Finanzplanung und Altersvorsorge.